Die wirtschaftliche und soziale Einheit mit der Folge der Transformation der DDR-Wirtschaft stellt sich bald als riesige Herausforderung dar. Die wirtschaftliche Substanz und damit viele der Arbeitsplätze mussten schnellstmöglich gesichert werden. An diesen Prozessen ist der DGB maßgeblich beteiligt.
Maiplakat 1989
„Wir haben zwar auch noch keine Umwandlung einer zentralen Kommandowirtschaft in eine Marktwirtschaft miterlebt, aber wir haben Erfahrungen mit wirtschaftlichem Strukturwandel, betrieblichen Umstrukturierungen, mit Personalplanung und mit Sozialplänen, mit Mitbestimmung und Rationalisierungsschutz, mit Tarifpolitik und Arbeitsmarktpolitik, auf die sich unsere Kolleginnen und Kollegen in der DDR stützen.“ So umschrieb Heinz Werner Meyer, seit 1990 DGB–Vorsitzender, die schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe, den Deutschen Gewerkschaftsbund in die deutsche Einheit zu führen.
Wenige Monate zuvor hatten der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, Klaus Murmann, und der damalige DGB–Vorsitzende Ernst Breit eine „Gemeinsame Erklärung zu einer einheitlichen Wirtschafts– und Sozialordnung in beiden deutschen Staaten“ veröffentlicht. Darin bekräftigten sie ihre Einschätzung, nach dem Zusammenbruch der DDR könne es wirtschafts– und sozialpolitische Fortschritte nur im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung geben.
Gemeint waren insbesondere die freie Preisbildung und die freie Aushandlung der Lohn– und Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern auf Grundlage einer staatlich garantierten Tarifautonomie. Darüber hinaus forderten sie eine einheitliche Sozialversicherung auf der Basis der bundesdeutschen Institutionen. Zudem sollten der Zuständigkeitsbereiche der Bundesanstalt für Arbeit auf das Gebiet der DDR ausgedehnt werden.