Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 061 - 08.07.2015

TTIP-Entscheidung des EU-Parlaments muss auch für CETA gelten

Als Schritt in die richtige Richtung, dem aber Nachbesserungen beim Investorenschutz folgen müssten, bezeichnete DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell die heutige Entschließung des Europaparlaments zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:

„Gut ist, dass sich das Europaparlament für eine verbindliche Ratifizierung und für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen ausspricht. Dies war und ist eine elementare Forderung der Gewerkschaften. Richtig ist auch, dass für das Nachhaltigkeitskapitel die allgemeinen Streitbeilegungsverfahren gelten sollen. Die in diesem Kapitel enthaltenen Umwelt- und Arbeitnehmerrechte können so durchgesetzt werden, Verstöße sind damit sanktionierbar. Wir erwarten, dass die EU-Kommission dies bei den weiteren Verhandlungen berücksichtigt.

Die Position des Europaparlaments zu Sonderklagerechten von Investoren (ISDS) ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssen. In einem transatlantischen Freihandelsabkommen ist grundsätzlich weder ein paralleles Gerichtssystem, noch ein gesonderter Schutz ausländischer Investoren notwendig. Denn es gibt in den USA und in der EU hochentwickelte Rechtssysteme. TTIP darf kein ISDS, gleich welcher Form, enthalten.

Die heute gesetzten Maßstäbe muss das Europaparlament nun auch an das mit Kanada geschlossene CETA-Abkommen anlegen. Wenn dort nicht nachverhandelt wird, kann dies nur eins bedeuten: ein klares Nein zu CETA! Das wird der DGB zusammen mit vielen anderen Organisationen auch auf der Großdemonstration am 10. Oktober in Berlin deutlich machen.“

zur Pressemitteilung: DGB beteiligt sich an Demonstration für gerechten Welthandel


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TTIP, CETA, TiSA & Co.

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