Deutschland ist fest eingebunden in die Europäische Union. Grundlage dafür ist der EU-Vertrag. Dadurch kann die EU Vorschläge erarbeiten und Richtlinien verabschieden. Betroffen sind nicht nur die Wirtschafts- und Verbraucherpolitik, sondern auch Bereiche der Migrations-, Flüchtlings-, Integrations- und Antidiskriminierungspolitik. Drei Beispiele:
In den vergangenen Jahren hat die EU eine Reihe von Richtlinien verabschiedet, die teilweise bereits in deutsches Recht umgesetzt sind:
Von besonderer Bedeutung für die Migrations- und Integrationspolitik sind die Mobilität und die Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen innerhalb der EG. Und damit ist die Freiheit von Unternehmen, Dienstleistungen mit eigenen Beschäftigten in anderen EU-Staaten zu erbringen, verbunden.
Während in Deutschland und Österreich die Freizügigkeit für ArbeitnehmerInnen aus den 2004 beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten beschränkt ist, haben andere Mitgliedsstaaten diese Beschränkungen inzwischen vollständig aufgehoben.
Aber aktuell wird intensiv über einen stärkeren Schutz der Außengrenzen der EU, Partnerschaftsabkommen mit Herkunftsländern von MigrantInnen und den Schutz von Flüchtlingen nachgedacht. Darüber hinaus stehen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration, zur Integration und Erwerbstätigenzuwanderung zur Diskussion.
Für den DGB ist es wichtig, eine gemeinschaftliche Einwanderungspolitik zu entwickeln, da sie sich auf die nationale Gesetzgebung auswirkt und den Schutz der Rechte von Beschäftigten beeinflusst. Der DGB arbeitet dabei eng mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen und vertritt die gewerkschaftlichen Vorstellungen auch in den Gremien der EU, gegenüber dem Rat und dem Parlament.