Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Migration

03.03.2009

Migration und Antidiskriminierung: Die Politik der Europäischen Union

Deutschland ist fest eingebunden in die Europäische Union. Grundlage dafür ist der EU-Vertrag. Dadurch kann die EU Vorschläge erarbeiten und Richtlinien verabschieden. Betroffen sind nicht nur die Wirtschafts- und Verbraucherpolitik, sondern auch Bereiche der Migrations-, Flüchtlings-, Integrations- und Antidiskriminierungspolitik. Drei Beispiele:

  • Artikel 13 des EG-Vertrages von Amsterdam legt fest, dass die EU Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung u.a. aus Gründen der ethnischen Herkunft und der Religion erlassen darf (Antidiskriminierungsgesetz).
  • Zum Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts kann der Rat, nach dem EG-Vertrag von Nizza, Maßnahmen bzgl. Einwanderung, Asyl und gegen illegale Beschäftigung erlassen.
  • Der noch nicht von allen Mitgliedsstaaten ratifizierte Vertrag von Lissabon gibt der EU erweiterte Rechte in der Migrationspolitik.

In den vergangenen Jahren hat die EU eine Reihe von Richtlinien verabschiedet, die teilweise bereits in deutsches Recht umgesetzt sind:

  • Richtlinien zur Nichtdiskriminierung, die durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ umgesetzt wurden.
  • Aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien, die Eingang in das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz gefunden haben.

Von besonderer Bedeutung für die Migrations- und Integrationspolitik sind die Mobilität und die Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen innerhalb der EG. Und damit ist die Freiheit von Unternehmen, Dienstleistungen mit eigenen Beschäftigten in anderen EU-Staaten zu erbringen, verbunden.

Während in Deutschland und Österreich die Freizügigkeit für ArbeitnehmerInnen aus den 2004 beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten beschränkt ist, haben andere Mitgliedsstaaten diese Beschränkungen inzwischen vollständig aufgehoben.

Aber aktuell wird intensiv über einen stärkeren Schutz der Außengrenzen der EU, Partnerschaftsabkommen mit Herkunftsländern von MigrantInnen und den Schutz von Flüchtlingen nachgedacht. Darüber hinaus stehen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration, zur Integration und Erwerbstätigenzuwanderung zur Diskussion.

Für den DGB ist es wichtig, eine gemeinschaftliche Einwanderungspolitik zu entwickeln, da sie sich auf die nationale Gesetzgebung auswirkt und den Schutz der Rechte von Beschäftigten beeinflusst. Der DGB arbeitet dabei eng mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen und vertritt die gewerkschaftlichen Vorstellungen auch in den Gremien der EU, gegenüber dem Rat und dem Parlament.


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