Es ist jetzt schon ungerecht - und soll noch ungerechter werden: Wenn nächstes Jahr mit dem 2. Familienentlastungsgesetz der steuerliche Kinderfreibetrag stärker steigt als das Kindergeld, wird die Besserstellung von Eltern mit hohem Einkommen faktisch ausgebaut. Das ist inakzeptabel und skandalös. Dabei gäbe es durchaus Alternativen.
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Es heißt Familienentlastungsgesetz - doch die, die es am dringendsten brauchen, bekommen weniger finanzielle Unterstützung vom Staat als die, die gar nicht darauf angewiesen sind. Das liegt daran, dass der maximale Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag höher ist als das Kindergeld.
Kindergeld erhalten vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen. Es beträgt aktuell 204 Euro im Monat für das erste und zweite Kind. Für Eltern mit hohem Einkommen ist dagegen der steuerliche Kinderfreibetrag günstiger: Er kann bis zu 309 Euro im Monat bringen. Wenn mit dem 2. Familienentlastungsgesetz ab 2021 der Kinderfreibetrag stärker (von 7.812 auf 8.388 Euro im Jahr) angehoben wird als das Kindergeld (von 204 auf 219 Euro im Monat), wird diese Ungleichbehandlung noch verstärkt.
„Jedes Kind verdient eine Aussicht auf Erfolg. Deshalb ist es zutiefst ungerecht, dass Eltern mit hohen Einkommen mehr finanzielle Unterstützung für ein Kind erhalten als Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen", sagt DGB-Vorstand Anja Piel. "So begrüßenswert die Erhöhung des Kindergeldes auch ist, so inakzeptabel und skandalös ist es, über den Kinderfreibetrag die Besserstellung von Wohlhabenden faktisch noch auszubauen. Jedes Kind muss uns gleich viel wert sein. Deshalb müssen wir die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen. Dafür brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die bei einkommensschwachen Familien die tatsächlichen Kosten für ein Kind abdeckt und für alle anderen Familien ein einheitliches Kindergeld von 240 Euro vorsieht. Mit teuren Steuergeschenken nach dem Motto ‚wer viel hat, dem wird noch mehr gegeben‘ muss endlich Schluss sein.“