Deutscher Gewerkschaftsbund

07.12.2015
Auf einen Blick

DGB-Stellungnahmen zur Modernisierung des Vergaberechts

Der DGB begleitet den Reformprozess zum Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen und hat dazu mehrere Stellungnahmen veröffentlicht.

Richterhammer, Gericht, Gesetzbuch

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DGB-Stellungnahme zur Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vom 15.02.2016

Stellungnahme des DGB zur Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (PDF, 180 kB)

Der DGB begrüßt den Kabinettsentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, da die wesentlichen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Allerdings sieht der DGB noch Nachbesserungsbedarf, wie z.B. bei den Regelungen zu Kontrollen und Sanktionen sowie bei der Auftragsvergabe an Subunternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen.

DGB-Stellungnahme zur Rechtsverordnung zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 30.11.2015

DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (PDF, 192 kB)

DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWi - Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts, Stand 9.11.2015

DGB-Stellungnahme zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 2.11.2015

DGB-Stellungahme zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, Stand 8.10.2015 (PDF, 225 kB)

Der DGB begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts grundsätzlich. Allerdings kritisiert der Gewerkschaftsbund, dass der Entwurf die EU-Vergaberichtlinien teilweise nur unzureichend umsetzt. Zum Beispiel fehlen verbindlichere Regelungen zu sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe. (DGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG, Stand 8.10.2015)

DGB-Stellungnahme zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 6.7.2015

DGB-Stellungahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) (PDF, 237 kB)

Der DGB kritisiert eine nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige - Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Vergaberichtlinie. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.


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