Der DGB begleitet den Reformprozess zum Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen und hat dazu mehrere Stellungnahmen veröffentlicht.
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Der DGB begrüßt den Kabinettsentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, da die wesentlichen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Allerdings sieht der DGB noch Nachbesserungsbedarf, wie z.B. bei den Regelungen zu Kontrollen und Sanktionen sowie bei der Auftragsvergabe an Subunternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen.
DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWi - Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts, Stand 9.11.2015
Der DGB begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts grundsätzlich. Allerdings kritisiert der Gewerkschaftsbund, dass der Entwurf die EU-Vergaberichtlinien teilweise nur unzureichend umsetzt. Zum Beispiel fehlen verbindlichere Regelungen zu sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe. (DGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG, Stand 8.10.2015)
Der DGB kritisiert eine nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige - Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Vergaberichtlinie. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.