Deutscher Gewerkschaftsbund

30.04.2013

Tarifrunde Zeitarbeit: Info zur vierten Verhandlungsrunde am 30. April 2013

Die vierte Verhandlungsrunde zur Zeitarbeit zwischen den DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden ist am 30. April ohne Abschluss vertagt worden. Die DGB-Gewerkschaften bekräftigten nochmals ihre Forderung, Manteltarifthemen und das Entgelt als Gesamtpaket zu verhandeln.

Die  DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft sind am 30. April 2013 zur vierten Tarifverhandlung mit den Arbeitgeberverbänden in der Zeitarbeit BAP und IGZ zusammen gekommen.

Die Entgeltforderungen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft sind den Arbeitgebern bereits in der 1. Tarifverhandlung übermittelt worden:

  • Die unterste Entgeltgruppe sollte in zwei Stufen von zuerst 8,50 Euro auf dann 9,00 Euro (West) erhöht werden. Die anderen Entgeltgruppen müssen entsprechend prozentual angepasst werden.
  • Die Entgelttabelle Ost soll sich an das Niveau West so annähern, dass am Ende der Laufzeit ein gleiches Entgelt Ost/West erreicht ist.
  • Der Entgelttarifvertrag sollte eine Laufzeit von 24 Monaten haben.
  • Der Mindestlohntarifvertrag sollte eine Laufzeit von 30 Monaten haben (wegen Vorlaufzeit zum Erlass der Rechtsverordnung von ca. 6 Monaten, deshalb ist ein frühzeitiger Abschluss notwendig).

Außerdem wurden einige Änderungen in den Mantel- und Entgeltrahmentarifverträgen gefordert (u.a. Regelungen zum Streikbrucheinsatz, zu den Ausschlussfristen, Arbeitszeitkonten und Entgeltgruppendefinitionen).

In der vierten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber ein neues Angebot zu den Entgelten vorgelegt, das aber nicht weiter verhandelt wurde, da die Arbeitgeber nur eine Einigung zum Entgelt erzielen wollten, ohne sich zu den Mantelthemen zu äußern. Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft haben daher nochmals ihre Forderung bekräftigt, die Mantelthemen und das Entgelt als Gesamtpaket zu verhandeln. Sie erwarten ein verhandlungsfähiges Angebot der Gegenseite zu den Forderungen in Bezug auf die Mantelthemen.

Beim Streikbrucheinsatz von Leiharbeitsbeschäftigten haben die Arbeitgeber einer wichtigen Klarstellung zugestimmt, dass auch der Einsatz von bereits im bestreikten Betrieb eingesetzten Leiharbeitsbeschäftigten unzulässig ist.

Zu den derzeit sehr kurzen Ausschlussfristen und den missbrauchsanfälligen Regelungen der Arbeitszeitkonten und Entgeltgruppendefinitionen wurde eine technische Kommission mit Vertreter/-innen der Tarifpartner eingerichtet, die bis zum nächsten Tarifverhandlungstermin konkrete Formulierungsvorschläge erarbeiten soll.

Danach werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt.

Der nächste Verhandlungstermin findet Ende Juni 2013 statt.


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