Auf seiner nächsten Sitzung wird der DGB-Bundesvorstand die Ablehnung des aktuellen Entwurfs zum Beschäftigtendatenschutz, der auf die Initiative des Bundesinnenministers zurück geht, beschließen.
In der Beschlussvorlage heißt es: "Der Bundesvorstand lehnt die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz inhaltlich ab, da die Interessen der Beschäftigten besser gewahrt werden können, wenn es bei der bestehenden Rechtslage bleibt."
Regierungsentwurf ist Rückschritt hinter bisheriges Datenschutzniveau
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer wird in einem Vier-Augengespräch mit Bundesinnenminister de Maizieré an diesem Montag die Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes deutlich machen und den Minister auffordern, den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf fallen zu lassen. Aus der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes hieß es dazu, "dieser Entwurf bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Schutz als die derzeitige Rechtslage und alle Veränderungen, die jetzt im Gespräch sind, verschlechtern diese schlechte Gesetzesvorlage weiter einseitig zu Lasten der Beschäftigten." Bereits in seiner vorliegenden Form ist der Regierungsentwurf als Rückschritt hinter das bisherige Datenschutzniveau abzulehnen, so der DGB.
Seine konkreten Forderungen für einen echten Arbeitnehmerdatenschutz hat der DGB in einem eigenen Gesetzentwurf niedergelegt.