Deutscher Gewerkschaftsbund

30.11.2020
Aktuelle Urteile

Plötzliches Nachfassen kann Arbeitsunfall sein

Urteil des Hessischen Landessozialgerichts

Das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 kg schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der Bizepssehne herbeizuführen.

Bauarbeiter nach Arbeitsunfall mit Sanitäter

Colourbox.de

Der Fall:

Ein selbstständiger Steinmetzmeister lieferte einen mehr als 50 kg schweren Findling an einen Kunden aus. Als er den nassen und glatten Stein anhob, rutschte dieser ihm aus den Fingern. Beim Nachfassen riss die körperferne Bizepssehne seines rechten Armes. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls mit der Begründung ab, es fehle an einer äußeren Gewaltanwendung. Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg.

Das Landessozialgericht:

Es liegt ein Arbeitsunfall vor. Unfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führten. Hierfür ist kein besonderes, ungewöhnliches Geschehen erforderlich, vielmehr genügt zum Beispiel ein Stolpern. Die erforderliche äußere Einwirkung kann beispielsweise auch in der Kraft liegen, die ein schwerer Stein dem Versicherten entgegensetze. Daher ist durch das überraschende Moment und die akute Kraft beim Nachfassen des Findlings durch den Steinmetz ein Unfallereignis anzunehmen.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. August 2020 - L 3 U 155/18


Nach oben

einblick - DGB-Infoservice

Die mit '*' gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.