Deutscher Gewerkschaftsbund

03.07.2019
DGB Studie - Arbeitsmarkt aktuell

Berufliche Reha: Weniger Chancen auf Integration bei Jobcentern

Langzeitarbeitslose mit gesundheitlicher Einschränkung werden seltener finanziell gefördert

Arbeitsagentur oder Jobcenter – für arbeitslose Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen kann die zuständige Behörde entscheidend für die berufliche Zukunft sein. Denn wer eine berufliche Reha-Maßnahme benötigt, hat beim Jobcenter deutlich schlechtere Chancen auf Förderung. DGB-Vorstand Annelie Buntenbuch fordert deshalb mehr Personal und Geld für mehr Chancengleichheit.

Frau und Mann mit Halskrause schauen bedrückt auf einen Brief

DGB/Ian Allenden/123RF.com

Arbeitslos und eine Reha für berufliche Eingliederung notwendig? In den Arbeitsagenturen sind die Chancen auf eine Förderung deutliche höher als in den Jobcentern.

In seiner Studie "arbeitsmarkt aktuell" hat der DGB untersucht, wie arbeitslose Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen von den zuständigen Behörden betreut und gefördert werden. Im konkreten Fall ging es um die berufliche Reha-Maßnahmen für Arbeitslose.

Die Ergebnisse sind eindeutig: die Jobcenter genehmigen im Verhältnis weit weniger Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation als die Agenturen für Arbeit. Und selbst unter den Centern gibt es noch deutliche Unterschiede. Wer von den kommunalen Jobcentern betreut wird, hat deutlich geringere Chancen als Arbeitssuchende bei den Jobcentern, die Kommunen und Agenturen für Arbeit gemeinsam betreiben. So zeigt die Studie deutlich die Unterschiede in der Förderung: Kommunale Jobcenter fördern weniger Weiterbildungen als die gemeinsamen Jobcenter, dafür häufiger nur Kurzzeit-Praktika. Und auch die Eingliederungsquote der kommunalen Jobcenter ist mit 40 Prozent etwas geringer bei den gemeinsamen Jobcentern mit 42 Prozent.

Verhältnis

1:26

1:60

1:102

Monatsdurchschnitt

2018

Agenturen für Arbeit

Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen)

Jobcenter (kommunale Einrichtungen)

Bestand Reha-Fälle

29.400

17.910

3.595

Arbeitslose

770.000

1.066.969

365.733

DGB-Vorstand Annelie Buntenbach kritisiert die unterschiedlichen Betreuungsstandards:

 „Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann eine Umschulung oder eine andere berufliche Reha-Maßnahme notwendig machen. Ob jemand solch eine spezielle Förderung erhält, darf nicht länger davon abhängig sein, wo man wohnt und ob man kürzer oder länger arbeitslos ist. Es gibt Jobcenter, in denen Reha sehr gut läuft, aber eine ganze Reihe von Jobcentern – insbesondere unter den kommunal betriebenen – weisen bei der Betreuung von Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen momentan deutliche Defizite auf.“

Grafik: Zugang von Rehabilitanden zur Wiedereingliederung. Monatsdurchschnitt Juni 2018 bis Februar 2019

Die Zahl neuer Reha-Fälle im Hartz-IV-System bleibt niedrig. Um die 400 Arbeitslose mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurden von den Jobcentern im Februar 2019 als Reha-Fall neu anerkannt. Genauso wenige wie im Juni 2018. DGB/Quelle: Statistik der BA, Berufliche Rehabilitation Mai 2019

Im Sommer 2018, so die DGB-Studie, hatte die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit die Betreuung von Rehabilitanden bei den gemeinsamen Jobcentern als nicht zielführend bewertet. Der DGB wies daraufhin auf die mangelhafte Erkennung des Reha-Bedarfs bei Langzeitarbeitslosen hin. Doch bis heute hat sich nichts geändert.

 „Das kann nicht so weitergehen, dafür ist das Thema zu wichtig“, sagt Annelie Buntenbach und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Diese müsse „dafür sorgen, dass es bundesweit gleiche und gute Chancen auf eine berufliche Umorientierung gibt, wenn nach einer längeren Krankheit ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Wir brauchen eine gesetzliche Vorgabe dafür, damit verbindlich in jedem Jobcenter spezielle Reha-Vermittler/-innen eingesetzt werden müssen. Bislang entscheidet darüber jedes einzelne Jobcenter für sich und freiwillig. Außerdem braucht es gerade für kleine Jobcenter mehr Unterstützung über ein zentrales Reha-Budget, damit sie die zum Teil längeren und kostenintensiveren Reha-Maßnahmen auch bezahlen können.“

Weiterhin will der DGB eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung für die Jobcenter, um Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen angemessen betreuen zu können. Die geplanten Initiativen und laufenden Modellvorhaben des BMAS bis 2022  sind aus Sicht des DGB nicht geeignet, die Situation kurzfristig und flächendeckend zu verbessern. Der DGB sieht sofortigen Handlungsbedarf.

Die Studie zum Download: Arbeitsmarkt aktuell 2/2019

Berufliche Reha bei den Jobcentern - weiterhin nur geringe Chancen auf Förderung (PDF, 345 kB)

Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen haben schlechtere Chancen auf angemessene Förderung, wenn sie vom Jobcenter betreut werden. Die Quote der Reha-Fälle, die nach Krankheit oder Unfall umgeschult werden oder anderweitig Hilfe bekommen, ist beim Jobcenter viel geringer als bei den Agenturen für Arbeit.


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