Für eine freie Entscheidung, ohne Fraktionszwang: Im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat sich Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende und CDU-Mitglied, klar positioniert: "Der Paragraf 219a bevormundet Frauen, und das müssen wir ändern."
DGB/Simone M. Neumann
Ärztinnen und Ärzte, die über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbrüchs infomieren, können sich strafbar machen: Eine Ärztin aus Gießen ist verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website eine Infodatei zu dem Thema zum Download angeboten hat. Grundlage dafür ist Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.
Dieses Werbeverbot ist stark umstritten, die Politik versucht aktuell, einen Kompromiss zu finden. Bei einer Entscheidung darüber sollte nur das eigenen Gewissen eine Rolle spielen, sagt die stellvertrende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:
„Diese Entscheidung sollte ohne Fraktionszwang getroffen werden. Für mich ist das eine Gewissensfrage: Der Paragraf 219a bevormundet Frauen und das müssen wir ändern. Wir müssen die nötigen Informationen über die Möglichkeit von Abbrüchen zur Verfügung stellen, und ÄrztInnen dürfen wegen dieser Informationen nicht kriminalisiert werden. Es ist die Verpflichtung des Staates, Rechtssicherheit herzustellen."