Am 27.04.2017 hat der Bundestag das Datenschutz-Anpassungs- und –Umsetzungs-Gesetz (DSAnpUG-EU) zu der am 25.05.2016 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschlossen. Was bedeutet das für den Beschäftigtendatenschutz, welche Anforderungen an Dienst- und Betriebsvereinbarungen ergeben sich daraus?