Deutscher Gewerkschaftsbund

Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

In den Jahren 2008 bis 2015 war für den DGB und die Gewerkschaften vor allem der Kampf gegen prekäre Beschäftigung ein wichtiges politisches Ziel. Mit mehreren Kampagnen machten sie mobil für eine faire Regulierung der Leiharbeit und für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Der DGB-Bundeskongress 2010 beschloss eine Mindestlohnhöhe von 7,50 Euro. Allerdings sollte es noch ein halbes Jahrzehnt vergehen, bis diese gewerkschaftliche Forderung umgesetzt wurde. Am 1. Januar 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Abgesehen von einigen Ausnahmen durfte von diesem Tag kein/e Beschäftigte/r weniger als 8,50 Euro verdienen.

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DGB/Simone M. Neumann


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