Der von der Koalition aus CDU, CSU und SPD beschlossene gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro sollte nach seiner für 2015 geplanten Einführung so schnell wie möglich erhöht werden. Das sagte Reiner Hoffmann, DGB-Vorstandsmitglied, dem SPIEGEL.
DGB/Simone M. Neumann
Der gesetzliche Mindestlohn soll laut Koalitionsvertrag zum 1. Januar 2015 eingeführt werden. Eine Kommission aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern wird die Höhe des Mindestlohns regelmäßig überprüfen und Vorschläge für eine Anpassung machen. Die erste Überprüfung soll im Juni 2017 stattfinden und eine mögliche Erhöhung dann zum 1. Januar 2018 wirksam werden. "Im ersten Schritt sind die 8,50 Euro richtig", sagte dazu Reiner Hoffmann. "Wir gehen davon aus, dass die Kommission so früh wie möglich ihre Arbeit aufnimmt und der Bundesregierung eine Anpassung nach oben für 2016 vorlegt." Die im Koalitionsvertrag festgelegte Übergangszeit mit tariflichen Ausnahmen beim Mindestlohn bedeute nicht, dass es bis 2017 keine Anpassung nach oben geben könne. "Ein Einfrieren des gesetzlichen Mindestlohns bis 2018 wird den Erfordernissen der Betroffenen nicht gerecht", sagte Hoffmann dem SPIEGEL.