Deutscher Gewerkschaftsbund

23.11.2018
klartext 41/2018

Weihnachtsgeld: Bringt nicht der Weihnachtsmann!

Es ist November und rund 55 Prozent der Beschäftigten in Deutschland bekommen Ende des Monats Weihnachtsgeld. Allerdings ist der Anspruch darauf keine Selbstverständlichkeit, sondern muss erkämpft werden. Vor allem Gewerkschaftsmitglieder und Beschäftigte mit Tarifvertrag erhalten diese Sonderzahlung. Beschäftigte sollten sich daher gewerkschaftlich organisieren, rät der DGB-klartext.

Kleiner Schlitten mit Banknoten

DGB/Liubov Mikhaylova/123rf.com

Das Weihnachtsgeld: Eine Erfindung der Gewerkschaften

Es ist November. Die Nächte werden länger, die Tage kühler und in den Geschäften stapeln sich schon die Schokoladen-Nikoläuse. Ende des Monats kommt dann bei vielen Beschäftigten noch ein bisschen mehr Weihnachtsstimmung auf: Das Weihnachtsgeld, eine Erfindung der Gewerkschaften, wird ausgezahlt und ist im Geschenkeshopping auch oft schon fest eingeplant.

Weihnachtsgeld ist keine Selbstverständlichkeit

Allerdings: Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld nicht. Er kann sich nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Anders gesagt: Weihnachtsgeld wird nicht vom Weihnachtsmann gebracht, sondern muss erkämpft werden.

Warnstreik bei der IG BAU

Jüngstes Beispiel: Die aktuelle Tarifrunde der Gewerkschaft IG BAU im Bereich der Gebäudereinigung. An über 150 Standorten traten die Beschäftigten dieser Branche Anfang der Woche für mehr Anerkennung und Wertschätzung ihrer Arbeit in den Warnstreik. Die Kernforderung dabei ist die Einführung eines tariflichen Weihnachtsgeldes. Der Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk als zuständiger Arbeitgeberverband hat es bisher abgelehnt, Verhandlungen aufzunehmen. Und das, obwohl sich auch die Attraktivität der Branche durch Zahlung des Weihnachtsgeldes deutlich erhöhen würde.

Diagramm:

Quelle: WSI Lohnspiegel, www.lohnspiegel.de

Mehr Sonderzahlungen für Gewerkschaftsmitglieder

Die nackte Zahlenlage zum Weihnachtsgeld zeigt, wie wichtig die Gewerkschaftsmitgliedschaft für die Chance auf diese Sonderzahlung ist. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hat jüngst die aktuelle Auswertung des Lohnspiegels von über 90.000 Beschäftigten veröffentlicht. Demnach bekommen gut 55 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Während 77 Prozent aller Beschäftigten mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld bekommen, gibt es ohne gewerkschaftliche Tarifvereinbarung nur für 42 Prozent die Sonderzahlung (siehe Grafik).

Weniger Weihnachtsgeld für Ostdeutsche, Teilzeitbeschäftigte und Frauen

Dabei freuen sich Beschäftigte im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemie- sowie der Druckindustrie im Durchschnitt über das höchste Weihnachtsgeld. Dort werden 95 bis 100 Prozent eines ganzen Monatslohns gezahlt. Auch bei Versicherungen, der Metallindustrie sowie im öffentlichen Dienst gibt es für Beschäftigte durchschnittlich noch mehr als die Hälfte eines Monatslohns. Betrachtet man bestimmte Beschäftigtengruppen quer durch alle Branchen, zeigt sich: Weniger Weihnachtsgeld bekommen Ostdeutsche (42 Prozent), Teilzeitbeschäftigte (45 Prozent) und Frauen (49 Prozent).

Gewerkschaftseintritt lohnt sich

Der nützliche Tipp zum Fest: Beschäftigte sollten sich gewerkschaftlich organisieren, prüfen ob der eigene Betrieb tarifgebunden ist und in den eigenen Arbeitsvertrag schauen. In der Regel steht dort, ob Weihnachtsgeld gezahlt wird oder nicht. Bei rechtlichen Fragen hilft konkret der DGB Rechtsschutz oder die eigene Gewerkschaft. Eins ist jedenfalls klar. Wer Weihnachtsgeld auf seinem Wunschzettel hat und nur auf den Weihnachtsmann vertraut, guckt häufig in die Röhre.



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