In den nächsten 15 Jahren werden rund 1,5 Millionen von mehr als 4 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Rente oder in Pension gehen. „Damit droht dem öffentlichen Dienst der Kollaps“ warnen der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes GEW, GdP, EVG und ver.di. In einem Brief an CDU, CSU und SPD fordern sie Neueinstellungen statt Personalabbau in Bund, Ländern und Kommunen.
Die gute Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sei ein entscheidender Faktor für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Hand. Deren Rolle als aktive Gestalterin einer solidarischen Gesellschaft und wettbewerbsfähigen Wirtschaft könne sie nur ausfüllen, wenn ausreichende Mittel für Bildung, öffentliche Infrastruktur, Gesundheitswesen und innere Sicherheit bereitgestellt würden, formulierten DGB-Vorsitzender Michael Sommer, ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske, Marlis Tepe, GEW-Vorsitzende, Oliver Malchow, GdP-Vorsitzender, und EVG-Vorstandsmitglied Martin Burkert die Forderungen des DGB und der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in einem gemeinsamen Schreiben an die Vorsitzenden von CDU,CSU und SPD.
Über Jahrzehnte sei es selbstverständlich gewesen, die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Richterinnen und Richter zu übertragen. Zuletzt wurden diesen Beschäftigten aber immer neue Sonderopfer abverlangt. Die Folge seien erhebliche Differenzierungen beim Besoldungs- und Versorgungsniveau, so die GewerkschafterInnen in ihrem Brief.
Von der künftigen Regierung erwarten die Gewerkschaften:
Handlungsbedarf bestehe auch bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Erst eine wirksame Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen mache den öffentlichen Dienst moderner, demokratischer und attraktiver. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben einen Vorschlag zur Reform des Personalvertretungsrechts ausgearbeitet. Danach könnten Mitbestimmungslücken im öffentlichen Dienst geschlossen, die Informations- und Beschwerderechte der Beschäftigten und die Arbeitsfähigkeit der Personalräte verbessert werden.