Kurz und knapp: zwei Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus dem einblick November 2019: Diesmal: Pflege - Falschangaben begründen fristlose Kündigung, Kinder mit zur Arbeit - keine fristlose Kündigung.
Pflege: Falschangaben begründen fristlose Kündigung
Macht eine Pflegekraft in der Pflegedokumentation vorsätzlich Falschangaben und trägt ein, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zur Patientin hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Denn der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer vertrauen können.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 7. August 2019 – 3 Ca 992/19
Kinder mit zur Arbeit: Keine fristlose Kündigung
Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Grundsätzlich reicht in einem solchen Fall eine Abmahnung.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 4. September 2019 – 3 Ca 642/19