Deutscher Gewerkschaftsbund

13.07.2012
klartext 26/2012

Steuerschlupflöcher schließen – aber richtig

Noch nie wurde in der Bundesrepublik so viel vererbt wie heute. Doch wegen zahlreicher Steuerschlupflöcher geht der Staat oft leer aus. Der Bundesrat will nun die größte Lücke stopfen. Doch der Erfolg ist fraglich, denn nötig wäre eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer.

Noch nie wurden in der Geschichte der Bundesrepublik so viel Vermögenswerte vererbt wie gegenwärtig. Ein Ende ist vorläufig nicht in Sicht. Doch der Staat geht dabei oft leer aus - Dank der Steuerschlupflöcher. Nun soll eines dieser Löcher, die sogenannten „Cash-GmbHs“, die nur Vermögenden zur Vermeidung der Erbschaftsteuer dienen, endlich gestopft werden. So sieht es jedenfalls ein Beschluss des Bundesrates vor, der gegen die Stimmen von Bayern, Hessen und Sachsen gefasst wurde. Durch dieses Steuergestaltungsmodell entstehen den Bundesländern immense Schäden, die auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt werden. Allein in einem einzigen Erbfall entgingen dem Land Nordrhein-Westfalen 60 Millionen Euro. Politisch ermöglicht wurden diese unsozialen Konstrukte durch die Große Koalition im Rahmen ihrer Erbschaftsteuerreform 2008.

Grafik Steueraufkommen in Deutschland

Grafik: DGB; Zahlen: Arbeitskreis Steuerschätzung Mai 2012, eigene Berechnungen

Barvermögen wurden "vergessen"

Obwohl es keinerlei Belege gab, behaupteten die damalige Bundesregierung und Lobbyverbände, die Erbschaftsteuer könne die Fortführung eines Unternehmens verhindern und deshalb Arbeitsplätze gefährden - trotz großzügiger Stundungsregeln. Seither ist Betriebsvermögen weitgehend von der Erbschaftsteuer ausgenommen. Zahlreiche Erblasser versuchten daraufhin, privates Vermögen in Betriebsvermögen umzudeklarieren. Aus diesem Grund wurde die Einbringung von Wertpapieren, Kunstgegenständen, Edelmetallen und anderen Vermögensarten begrenzt. Allerdings hatte der Gesetzgeber die Begrenzung des Barvermögens „vergessen“, wie etwa Sparanlagen und Festgeldkonten. Jetzt soll gegengesteuert werden und nach vier Jahren endlich regulär besteuert werden. Besser spät als nie.

Beim Betriebsvermögen wird getrickst

Jedoch nimmt der Bundesrat damit nur die Spitze des Steuerspar-Eisberges in Angriff. Denn schon unmittelbar nach der Erbschaftsteuerreform zog ein Unternehmensberater das frohlockende Fazit: „Auch das neue Erbschaftsteuerrecht bietet eine ganze Reihe von Ansätzen für Gestaltungen, die auf eine Minimierung der Steuerlasten hinauslaufen. Daran ändert sich auch nichts durch die Auslegung der Regelungen seitens der Finanzverwaltung. Im Gegenteil dürfte jetzt bei einigen Gestaltungen sogar mehr Rechtssicherheit herrschen.“ Diesen Gestaltungsmöglichkeiten Herr zu werden, dürfte also eher dem Versuch gleichen, einen Sack voller Flöhe zu hüten. Daher ist es höchste Zeit, das Erbschaftsteuergesetz grundlegend zu reformieren und Tricksereien bei der Verschonung des Betriebsvermögens zu verhindern. Darüber hinaus ist es höchste Zeit, die viel zu hohen Freibeträge abzusenken und die Steuersätze zu erhöhen, damit leistungslos erworbenes Vermögen endlich wieder angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen wird.


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