Deutscher Gewerkschaftsbund

15.09.2020
Bis zu 700 Euro extra

Nach Kurzarbeit: "Neustart-Prämie" für ArbeitnehmerInnen

Steuerfreie Finanzspritze in Mecklenburg-Vorpommern

Ein paar Monate Kurzarbeit - doch wie geht es danach weiter? In Mecklenburg-Vorpommern können Beschäftigte, die von der Corona-Krise besonders betroffen waren, bis zu 700 Euro Neustart-Prämie bekommen, um den Verdienstausfall auszugleichen. Wir zeigen, wie es geht.

Beine eines Läufers mit Laufschuhen

believeinme33/123RF

Kurzarbeit hilft, Engpässe zu überbrücken und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Doch wer längere Zeit Kurzarbeit macht, hat erhebliche finanzielle Einbußen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, um die Ausfälle auszugleichen und die Kaufkraft zu stärken. Wer mehrere Monate hintereinander coronabedingt mindestens 50 Prozent Kurzarbeit gemacht hat, kann danach über den Arbeitgeber eine "Neustart-Prämie" von bis zu 700 Euro bekommen, steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wer hat Anspruch auf die "Neustart"-Prämie?

Anspruch auf die Prämie haben Beschäftigte, die während der Corona-Krise besonders hohe Arbeitsausfälle hatten. Konkret: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09.2020 an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent coronabedingt Kurzarbeit gemacht haben - und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

Wie hoch ist die Prämie?

Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Dauer der 50-prozentigen Kurzarbeit. Für den 1. Monat gibt es keinen Zuschuss, für den 2. und 3. Monat jeweils 200 Euro, für den 4., 5. und 6. Monat jeweils 100 Euro. Insgesamt werden maximal 5 Monate gefördert. Pro sozialversicherungspflichtigem Vollzeitbeschäftigten sind also bis zu 700 Euro "Neustart-Prämie" möglich.

Wie wird die Prämie beantragt?

Die Prämie von den Unternehmen beantragt. Sie gehen in Vorleistung und zahlen die Prämie als Sonderzahlung an die Beschäftigten aus - und holen sich dann das Geld vom Land zurück. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dafür 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

TIPP: Wenn der Arbeitgeber nicht von selbst aktiv wird, sollten Beschäftigte und Betriebsrat ihn darauf ansprechen - nur so haben sie eine Möglichkeit, an das Geld aus dem Förderprogramm zu kommen.

Hand an offener Geldbörse mit Euro-Scheinen

DGB/Vladyslav Starozhylov/123rf.com

Neustart-Prämie nach Kurzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern:
3 Fragen an Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender DGB Nord

  • Warum ist die Prämie ein großer Erfolg für Beschäftigte und den DGB Nord?

    Weil man mit 60 Prozent vom Netto-Kurzarbeitergeld oft kaum über den Monat kommt. Und weil sehr, sehr schwer darum gerungen wurde – sowohl politisch als auch hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Absicherung. Immerhin stehen jetzt 25 Millionen Euro zur Verfügung. Unser Hauptziel war es, nach all den vielen Hilfen für Unternehmen nun auch direkt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas herauszuholen. Gerade auch für Geringverdiener, die schon mit dem normalen Lohn knapp über der Aufstocker-Grenze liegen. Deshalb war es uns besonders wichtig, die Prämie von bis zu 700 Euro netto pro Beschäftigten so auszugestalten, dass sie weder auf Hartz-Leistungen angerechnet wird noch steuerpflichtig ist. Auch tarifliche oder betriebliche KuG-Aufstockungen werden nicht angerechnet. Und: Mecklenburg-Vorpommern ist bisher das einzige Bundesland, das diese Prämie zahlt!

  • Für wen gilt die Neustart-Prämie?

    Beschäftigte mit regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden, die mindestens für zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit waren. Für den ersten Monat Kurzarbeit gibt es noch keinen Zuschuss, aber für den zweiten und dritten Kalendermonat gibt es vom Land jeweils 200 und für den vierten bis sechsten Kalendermonat jeweils 100 Euro. Ein Beispiel: Eine Hotel-Angestellte war von April bis Juni jeweils mehr als 50 % in Kurzarbeit. Folglich erhält sie für den zweiten und dritten Monat jeweils 200 Euro. Insgesamt sind das dann 400 Euro. Wäre sie noch weitere drei Monate in Kurzarbeit, erhielte sie für den vierten bis sechsten Monat jeweils 100 Euro, also insgesamt die 700 Euro netto.

  • Wie bekomme ich die Neustart-Prämie?

    Die Auszahlung der Prämie erfolgt vorab durch die Firma. Erst nachdem sie das Geld an ihre Mitarbeiter ausgezahlt hat und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen seit mindestens einem Kalendermonat aus der Kurzarbeit zurück sind, sowie die Abrechnung der Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit durch das Unternehmen eingereicht wurde, erstattet das Land dem Unternehmen die Prämie. Deshalb ist es jetzt wichtig, in den Betrieben nachzuhaken und den Bonus einzufordern. Das Geld soll zu 100 Prozent bei den Beschäftigten ankommen!

Weitere Infos und die Antragsformulare gibt es bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin. Anträge können ab dem 15.09.2020 gestellt werden. Die Frist endet am 31.12.2020


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