Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den aktuellen Gesundheitsförderungsbericht veröffentlicht. Demnach waren die Bediensteten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden 2017 im Durchschnitt an 20,55 Arbeitstagen krank oder in Rehabilitationsmaßnahmen. Das ist ein leichter Rückgang – 2016 waren es laut Bericht 21,01 und im Jahr 2015 20,25 krankheitsbedingte Fehltage.
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Der Rückgang sei auf abnehmende Langzeiterkrankungen von mehr als 30 Tagen zurückzuführen. Diese machen nun knapp 35 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage aus. Längere Erkrankungen zwischen vier und 30 Tagen sind erneut leicht gestiegen. Mit knapp 45 Prozent ist das der größte Anteil an Erkrankungen. Auch Kurzzeiterkrankungen sind gestiegen, machen mit 18 Prozent aber den geringsten Anteil der Abwesenheiten aus. Reha-Maßnahmen sind mit 1,9 Prozent gleich geblieben. Damit hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht viel geändert.
Anders sieht der Vergleich mit den Krankenkassen aus. Die Techniker Krankenkasse erfasste 2017 durchschnittlich 15,1 Fehltage je Versichertem, bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse waren es 19,4 Fehltage. Festzuhalten ist, dass Bundesbedienstete häufiger krankheitsbedingt am Arbeitsplatz fehlen als Beschäftigte anderer Branchen. Doch woran liegt das?
Quelle: BMI: Gesundheitsförderungsbericht 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung, S. 30.
Zu den Ursachen für den hohen Krankenstand liefert der Bericht wie in den Vorjahren wenig Konkretes, höchstens Indizien. Dazu gehört etwa das Durchschnittsalter der Beschäftigten, das 2017 bei 45,3 Jahren lag. Das ist trotz leicht rückläufiger Tendenz tatsächlich relativ hoch. Dazu gehört aber auch, dass ein Bundesbeamter im höheren Dienst 2017 krankheitsbedingt im Schnitt an 10,10 Arbeitstagen fehlte. Im einfachen Dienst waren es dagegen 31,40 Tage, also dreimal so viele. Auch der Blick auf die Krankenstände in den Bundesbehörden lässt vermuten, dass gesunde Arbeit einen unterschiedlichen Stellenwert besitzt. Die Fehlzeiten variieren etwa zwischen 12,06 Tagen im Bundesverfassungsgericht und 26,08 Tagen bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Es gibt also durchaus Ansatzpunkte, die einen näheren Blick lohnen würden und die dabei helfen könnten, beim Krankenstand gegenzusteuern. Doch die Ursachenforschung liege laut BMI bei den Ressorts. Aber entweder wird die Analyse dort nicht ernst genug genommen oder die Aufgabe dazu ist dort unbekannt.
„Der aktuelle Gesundheitsförderungsbericht ist einmal mehr Beleg dafür, dass es erkennbar an politischem Willen fehlt, wenn es um gute und vor allem gesunde Arbeit geht. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass seit siebzehn Jahren dem Krankenstand in der Bundesverwaltung dabei zugeschaut wird, wie er wächst“, kommentiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende, den aktuellen Bericht. „Die Zahlen liegen vor, Ursachen werden aber ausgeblendet oder Verantwortlichkeiten hin und her geschoben. Leidtragende sind am Ende die Beschäftigten. Hier muss sich grundlegend etwas ändern“, so Hannack weiter.
Der DGB fordert daher neben einer ressortübergreifenden Ursachenermittlung auch die Stärkung der Verantwortung und Steuerung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) an zentraler Stelle. Dafür braucht es in vielen Behörden mehr Personal und Finanzmittel für die Umsetzung. Vor allem muss zügig gehandelt werden. Denn vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Bundesverwaltung, werden bestehende Missstände eher verschärft. Die Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit 2017 zeigt deutlich, dass für etwa 63 Prozent der befragten Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung die Arbeit durch die Digitalisierung mehr geworden ist. Und das führt zu mehr Arbeitsbelastung, Druck und letztlich gesundheitlicher Belastung.
Der Gesundheitsförderungsbericht umfasst auch in diesem Jahr ein Schwerpunktpapier, welches die 2013 vorgelegten „Eckpunkte für ein Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ als praxisorientierte Leitfäden vertieft. Das vom DGB mitentwickelte Schwerpunktpapier thematisiert den letzten Schritt im BGM, die Evaluation.
Der Gesundheitsförderungsbericht 2017 und das Schwerpunktpapier „Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements: Evaluation“ waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels auf der Webseite des BMI noch nicht zugänglich.
Dieser Artikel ist eine Kurzfassung. Die Langfassung wird in der Januar-Ausgabe 2019 des Beamtenmagazins veröffentlicht.