Deutscher Gewerkschaftsbund

27.06.2017
Bundestagswahl 2017

DGB fordert Weiterbildungsgesetz

Auch zum Thema Weiterbildung hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Bundestagswahljahr klare Forderungen an die Parteien gestellt. Denn beim Wandel der Arbeitswelt darf niemand auf der Strecke bleiben.

Menschen in einem Weiterbildungsseminar; im Hintergrund zeigt der Seminarleiter auf eine Leinwand mit Präsentation

DGB/Best Sabel/Z. Charour

Der DGB fordert deshalb ein Weiterbildungsgesetz, das klar regelt, wie die Freistellung für Weiterbildung läuft und von wem die Weiterbildung der Beschäftigten finanziert wird. Außerdem soll das Gesetz auch Weiterbildungs-Beratung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regeln und festlegen, wie Weiterbildungsmaßnahmen zertifiziert werden. Aus Sicht des DGB muss es einen Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung geben.

Wir brauchen eine geförderte Bildungsteilzeit

Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsleben auch tatsächlich ausreichend Zeit für Weiterbildung haben, fordert der DGB außerdem eine geförderte Bildungsteilzeit.

Außerdem fordert der DGB:

  • deutlich mehr Unterstützung für Arbeitslose und Arbeitsuchende für eine Weiterbildung
  • Unterstützung für eine Weiterbildung auch für Beschäftigte, die nicht in einer regulären Festanstellung sind
  • ein Intiativrecht und erweiterte Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte beim Thema Weiterbildung, damit die Betriebsräte das Thema beim Arbeitgeber auf die Tagesordnung setzen können
  • Weiterbildungsfonds in den Branchen schaffen

SERVICE-TIPP: Bildungsurlaub - wie geht das?

Was ist Bildungsurlaub? Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? Und wie kann ich Bildungsurlaub beantragen? Wir geben eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Arbeitnehmer*innen.

Inhaltsverzeichnis


Bildungsurlaub bei den DGB-Gewerkschaften


Etwas Neues lernen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln: 77 Prozent der Beschäftigten sind an Fortbildungen interessiert – aber nur 1 bis 2 Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie in fast allen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Die einen kennen ihre Freistellungsansprüche nicht, die anderen wissen nicht, wie sie Bildungsurlaub beantragen oder fürchten Nachteile im Betrieb. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären Schritt für Schritt den Weg zum Bildungsurlaub.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In 14 von 16 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer*innen. Dabei unterscheiden sich die Bezeichnungen: In manchen Bundesländern werden die Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung auch "Bildungsfreistellung" oder "Bildungszeit" genannt.

Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer*innen in folgenden Bundesländern:
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Bildungsurlaub in Bayern und Sachsen

Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

Was ist Bildungsurlaub?

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) müssen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern) einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungsurlaub?

In der Regel haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise 10 Tage in 2 Jahren.

Welche Seminare darf ich für einen Bildungsurlaub besuchen?

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. 

Das DGB-Bildungswerk und Gewerkschaften bieten anerkannte Seminare zu verschiedenen Themen an. Informiere dich hier, welche Seminare die gewerkschaftlichen Bildungsanbieter*innen durchführen: Weitere Informationen zu Seminaren und Angeboten

Welche Voraussetzungen müssen für einen Bildungsurlaub gegeben sein?

Die Voraussetzungen für Bildungsurlaub: Grundsätzlich muss es in deinem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub geben und du musst ein Seminar wählen, das als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der oder die Arbeitgeber*in den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft übernimmt er oder sie nicht. Diese müssen die Arbeitnehmer*innen selber tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.

Bildungsurlaub beantragen – so geht's!

Wie können Arbeitnehmer*innen bei ihren Arbeitgeber*innen Bildungsurlaub beantragen? Von Bundesland zu Bundesland kann es bei einem Antrag auf Bildungsurlaub leicht unterschiedliche Regelungen geben. Die folgende Grafik zeigt den grundsätzlichen Ablauf:

Infografik auf der die Schritte vor und nach einem Bildungsurlaub dargestellt werden.

Weg zum Bildungsurlaub: Diese Schritte musst du gehen, wenn du Bildungsurlaub machen möchtest. DGB

Bildungsurlaub beantragen Schritt für Schritt:
  1. Informiere dich darüber, ob und welchen Anspruch du auf Bildungsurlaub hast (zum Beispiel über die Bildungsurlaubsgesetze und Informationsseiten deines Bundeslandes in der folgenden Liste) und informiere dich über Seminarangebote.
  2. Wähle ein passendes Seminar bzw. einen passenden Kurs für deinen Bildungsurlaub bei einem Anbieter für Bildungsurlaub aus und melde dich an.
  3. Der Veranstalter des Bildungsurlaubs-Seminars sendet dir dann in der Regel Informationsmaterial zum Seminar sowie Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs zu, mit denen du den Bildungsurlaub bei deinem oder deiner Arbeitgeber*in beantragen kannst.
  4. Beantrage den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei deinem oder deiner Arbeitgeber*in und beachte dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem oder der Arbeitgeber*in eingereicht werden.

Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung und Bildungszeit – Das gilt in den einzelnen Bundesländern


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