Deutscher Gewerkschaftsbund

27.06.2017
Bundestagswahl 2017

DGB fordert Weiterbildungsgesetz

Auch zum Thema Weiterbildung hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Bundestagswahljahr klare Forderungen an die Parteien gestellt. Denn beim Wandel der Arbeitswelt darf niemand auf der Strecke bleiben.

Menschen in einem Weiterbildungsseminar; im Hintergrund zeigt der Seminarleiter auf eine Leinwand mit Präsentation

DGB/Best Sabel/Z. Charour

Der DGB fordert deshalb ein Weiterbildungsgesetz, das klar regelt, wie die Freistellung für Weiterbildung läuft und von wem die Weiterbildung der Beschäftigten finanziert wird. Außerdem soll das Gesetz auch Weiterbildungs-Beratung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regeln und festlegen, wie Weiterbildungsmaßnahmen zertifiziert werden. Aus Sicht des DGB muss es einen Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung geben.

Wir brauchen eine geförderte Bildungsteilzeit

Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsleben auch tatsächlich ausreichend Zeit für Weiterbildung haben, fordert der DGB außerdem eine geförderte Bildungsteilzeit.

Außerdem fordert der DGB:

  • deutlich mehr Unterstützung für Arbeitslose und Arbeitsuchende für eine Weiterbildung
  • Unterstützung für eine Weiterbildung auch für Beschäftigte, die nicht in einer regulären Festanstellung sind
  • ein Intiativrecht und erweiterte Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte beim Thema Weiterbildung, damit die Betriebsräte das Thema beim Arbeitgeber auf die Tagesordnung setzen können
  • Weiterbildungsfonds in den Branchen schaffen

SERVICE-TIPP: Bildungsurlaub - wie geht das?

Was ist Bildungsurlaub? Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? Und wie kann ich Bildungsurlaub beantragen? Wir geben eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Fröhliche Menschen unterschiedlicher Herkunft im Publikum

DGB/rawpixel/123rf.com

Etwas Neues lernen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln: 77 Prozent der Beschäftigten sind an Fortbildungen interessiert – aber nur ein bis zwei Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie in fast allen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Die einen kennen ihre Freistellungsansprüche nicht, die anderen wissen nicht, wie sie Bildungsurlaub beantragen oder fürchten Nachteile im Betrieb. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären Schritt für Schritt den Weg zum Bildungsurlaub.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In 14 von 16 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei unterscheiden sich die Bezeichnungen: In manchen Bundesländern werden die Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung auch "Bildungsfreistellung" oder "Bildungszeit" genannt.

Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer*innen in folgenden Bundesländern:
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Bildungsurlaub in Bayern und Sachsen

Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

Was ist Bildungsurlaub?

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern) einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird ZUSÄTZLICH zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungsurlaub?

In der Regel haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren.

Welche Seminare darf ich für einen Bildungsurlaub besuchen?

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. Auch das DGB-Bildungswerk und Gewerkschaften bieten anerkannte Seminare zu verschiedenen Themen an.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Bildungsurlaub gegeben sein?

Die Voraussetzungen für Bildungsurlaub: Grundsätzlich muss es in Ihrem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub geben und Sie müssen ein Seminar wählen, das als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft übernimmt er nicht. Diese müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selber tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.

 


Bildungsurlaub beantragen – so geht's:

Wie können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen? Von Bundesland zu Bundesland kann es bei einem Antrag auf Bildungsurlaub leicht unterschiedliche Regelungen geben. Die folgende Grafik zeigt den grundsätzlichen Ablauf:

Schritte vor und nach einem Bildungsurlaub

Weg zum Bildungsurlaub DGB Bildungswerk

Bildungsurlaub beantragen Schritt für Schritt:

  1. Informieren Sie sich darüber, ob und welchen Anspruch Sie auf Bildungsurlaub haben (zum Beispiel über die Bildungsurlaubsgesetze und Informationsseiten Ihres Bundeslandes in der folgenden Liste) und informieren Sie sich über Seminarangebote.
  2. Wählen Sie ein passendes Seminar bzw. einen passenden Kurs für Ihren Bildungsurlaub bei einem Anbieter für Bildungsurlaub aus und melden Sie sich an.
  3. Der Veranstalter des Bildungsurlaubs-Seminars sendet Ihnen dann in der Regel Informationsmaterial zum Seminar sowie Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs zu, mit denen Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können.
  4. Beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag vier bis neun Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Nach oben

Weitere Themen

Mehr Schutz bei Sai­son­ar­beit und Sai­son­be­schäf­ti­gung
Nahaufnahme Hand bei der Spargelernte
DGB/Udo Herrmann/123rf.com
Damit Obst und Gemüse auf unserem Teller landen, arbeiten zahlreiche Saisonarbeitnehmer*innen aus dem Ausland bei der Ernte mit. Ihre Arbeitsbedingungen und Unterkünfte sind miserabel. Sie arbeiten hart, ohne Krankenversicherung und stehen am Schluss ohne Rentenansprüche da. Der DGB und die IG BAU fordern ein Ende der Sonderregelungen für die Saisonarbeit und eine soziale Absicherung der Beschäftigten.
weiterlesen …

Min­dest­lohn 2023: Al­les, was Sie wis­sen müs­sen
Drei Miniaturfiguren stehen auf einem Taschenrechner und schauen auf das leere Display
DGB/kanghj103/123rf.com
Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12 Euro pro Stunde, 2024 steht die nächste Erhöhung an. Wer bekommt den Mindestlohn, welche Ausnahmen gibt es, was passiert bei Verstößen? Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen.
weiterlesen …

Fi­nan­zie­rung der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GK­V)
Patient reicht Arzthelferin eine Krankassenkarte.
DGB/racorn/123rf.com
Über 74 Millionen Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die GKV finanziert sich über Beiträge, den Bundeszuschuss und Einnahmen wie z.B. Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Diese fließen in den Gesundheitsfonds. Die Finanzierung gerät unter Druck: Wahrscheinlich fehlen auch 2024 mehrere Milliarden Euro. Der DGB stellt Forderungen für eine stabile Finanzierung der GKV.
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …