Deutscher Gewerkschaftsbund

24.08.2020
Mitbestimmung

Kampf gegen Betriebsräte

Wie Unternehmen Betriebsratswahlen be- und verhindern

Betriebliche Mitbestimmung ist eigentlich der Kern der Arbeitsbeziehungen in Deutschland, eine Säule der sozialen Marktwirtschaft und breit akzeptiert. Insgesamt arbeiten 41 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb mit Betriebsrat. Trotzdem ist dies im Arbeitgeberlager immer noch umstritten. Die Behinderung von Betriebsratswahlen ist verboten und wird bestraft. Dennoch häufen sich Berichte über Versuche von Arbeitgebern, Wahlen zu beeinflussen oder gar zu verhindern. Die dritte WSI-Befragung unter 172 GewerkschaftssekretärInnen zeigt, dass die Gründung eines Betriebsrats ein nach wie vor umstrittenes Unterfangen ist.

Mitbestimmung als Buchstabenreihe

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Die Ergebnisse der Befragung zeigen auf, dass die Institution Betriebsrat weniger akzeptiert ist in Unternehmen die bisher kein solches Gremium haben. Widerstand gibt es insbesondere, wenn ein Betriebsrat neu errichtet werden soll. Insgesamt 42 Prozent der befragten GewerkschafterInnen gaben an, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich Versuche einer Be- oder Verhinderung von Betriebsratswahlen gab.

Störungen von Betriebsratswahlen

Am schwierigsten sind dabei die Neugründungen. Hier gab es in 15,6 Prozent der Fälle Behinderungen. Bei den regulären Betriebsratswahlen 2018 wurden in 4,2 Prozent der Fälle Behinderungsversuche des Arbeitgebers festgestellt. In 33 Prozent der Fälle bei der erstmaligen Wahl wurde dann tatsächlich kein Betriebsrat gewählt sowie bei 8 Prozent der Behinderungen bei einer Wiederholungswahl. Die Maßnahmen zur Verhinderung eines Betriebsrates reichen von Einschüchterung möglicher Kandidatinnen in 69 Prozent der Fälle, bis zur Behinderung der Bestellung eines Wahlvorstands in 66 Prozent der Fälle.

Aktueller Fall: N26

Ein aktueller Fall, der derzeit durch die Medien geht, ist die Gründung eines Betriebsrates bei der Online-Bank N26. Nach zahlreichen Störungen durch die Geschäftsleitung konnten die MitarbeiterInnen mittlerweile Wahlvorstände benennen.

Mehr Informationen zur Studie gibt es beim WSI.

 
Von Einschüchterung bis zur Kündigung reichen die Maßnahmen gegen Betriebsratswahlen

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