Das Vergütungssystem des des seit 2005 bzw. 2006 nicht mehr geltenden Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) verstößt in Teilen gegen europäisches Recht: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2011 (8.09.2011, AZ C-297/10 und C-298/10) werden junge Angestellte des Öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Gemeinden bei der Bemessung der BAT-Grundvergütung aufgrund ihres Alters benachteiligt. Zur Frage der Altersdiskriminierung bei der Festlegung des Besoldungsdienstalters nach § 28 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz informiert.