Seit Jahren sind die Missstände in der Fleischindustrie bekannt. Der DGB hat mit Hilfe seiner Mitgliedsgewerkschaften und der Beratungsstellen von "Faire Mobilität" und "Arbeit und Leben" Beispiele zusammengestellt, an denen deutlich wird, was in der Fleischwirtschaft falsch läuft.
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Es zeigt sich: Die Arbeitsbedingungen sind unterirdisch. Die Bedingungen erinnern an frühkapitalistische Zustände des vorletzten Jahrhunderts. Mit einer sozialen Marktwirtschaft hat dies nichts zu tun. Es ist deswegen richtig, dass der Gesetzgeber hier endlich hart durchgreifen will und diesen Zuständen ein Ende macht. Freiwillige Selbstvereinbarungen haben sich in der Vergangenheit als Luftnummer erwiesen.
Der Kern des Vorhabens sieht vor, dass Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft verboten werden. Die Werkverträge führen zu einer gespaltenen Verantwortung. Bei dem Schlacht- und Verarbeitungsvorgang handelt es sich um einen einheitlichen Prozess, jeder Arbeitsschritt ist in enger Taktung aufeinander abgestimmt. Doch die Verantwortung für einzelne Schritte ist durch die Werkverträge an verschiedene Unternehmen delegiert, die „theoretisch“ eigenständig arbeiten. Jedes dieser Unternehmen ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich, muss die Hygienevorschriften kontrollieren und den Arbeitsschutz der Beschäftigten beachten. Das ist in der Praxis nicht umsetzbar. Das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen speziell in dieser Branche ist deshalb gut begründbar.
Bisher hat der Gesetzgeber vor allem auf freiwillige Regelungen durch Selbstverpflichtungen der Fleischwirtschaft gesetzt. Dieser Weg ist gescheitert. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass klare rechtliche Verantwortlichkeiten hergestellt werden und nur eigenes Personal zukünftig die Arbeiten durchführen darf.
Werkverträge sind in einer arbeitsteiligen Wirtschaft etwas völlig normales - aber nur dann, wenn es sich um echte Werkverträge handelt. Das heißt: Das Unternehmen, das den Werkvertrag ausführt, handelt eigenständig, mit eigenen Mitteln, mit eigenem Personal und bestimmt auch die Abläufe und die Durchführung der Arbeit.
In der Fleischwirtschaft ist dies aber nicht der Fall. Das Unternehmen stellt dem Fleischkonzern das Personal lediglich zur Verfügung. Unternehmerisches Handeln ist weitgehend unmöglich. Diese Werkverträge haben nur den Zweck, Verantwortung vom Unternehmen fernzuhalten. Gleichzeitig werden auch Tarifverträge und Mitbestimmung ausgehebelt. Mitbestimmungsstrukturen, die in der Marktwirtschaft eine wichtige Machtbalance zu Gunsten der Beschäftigen darstellen, können so nicht entstehen. Die Beschäftigten sind schutzlos und weitgehend auf sich selbst angewiesen. Für ausländische Beschäftigte ist dies besonders fatal. Diese Geschäftsmodelle müssen beendet werden.
Auch die Arbeitsschutzbehörden müssen ihrer Verantwortung nachkommen. Die aktuelle Kontrolldichte ist zu gering. Leidtragende sind dabei am Ende die Beschäftigten, die sich rechtswidrigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sehen, die zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen führen. Es muss ein neuer Kontrolldruck spürbar sein, der die Arbeitgeber präventiv dazu veranlasst, gesetzliche Bestimmungen in höherem Maße als bisher einzuhalten. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird u.a. eine Mindestbesichtigungsquote von Betrieben und Dienststellen durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder eingeführt.
Der DGB unterstützt nachhaltig, dass auch die Wohnsituation verbessert werden soll. Bei den Regelungen für die Unterkünfte, die im vom BMAS am 22.07. vorgelegten Referentenentwurf für ein „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ enthalten sind, gibt es allerdings noch Klärungs- und Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf sieht eine neue Kategorie von ‚Gemeinschaftsunterkünften‘ vor, was geltende Standards nach dem Arbeitsstättenrecht bzw. dem BGB aufweicht. Die Situation der Beschäftigten darf sich aber keinesfalls verschlechtern.
Auch eine Unterscheidung der Standards nach der Länge der Beschäftigung ist kein geeigneter Weg hin zu einer besseren Regulierung, weil hierdurch bestimmten Gruppen, z.B. Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter, benachteiligt werden könnten. Auch kurzfristig Beschäftigte müssen ebenso menschenwürdig untergebracht sein wie alle anderen, zumal z.B. im Baugewerbe oder auch in der Landwirtschaft häufig eine Anschlussbeschäftigung erfolgt, die ebenfalls wieder eine Unterbringung in einer Unterkunft erfordert.
Was außerdem fehlt, ist eine Absicherung dagegen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin durch überteuerte Mieten um Mindest- und Tariflöhne betrogen werden. Die Wohnungen sind Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Arbeitsleistung erbracht werden kann. Diese Kosten sollten nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden, zumindest muss eine Begrenzung erfolgen.
Das Auslagern von Verantwortung ist organisierte Verantwortungslosigkeit: Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Werkvertragskonstruktionen in der Fleischindustrie. Praxisbeispiele und Problemanalysen. Stand: 27.07.2020
Schlechte Standards und missbräuchliche Praktiken bei der Unterbringung ausländischer Arbeitskräfte in der Fleischindustrie und anderen Branchen: Beispiele aus der Praxis der Beratungsstellen von "Faire Mobilität" und "Arbeit und Leben" sowie der IG BAU. Stand: 27.07.2020