Deutscher Gewerkschaftsbund

22.04.2013

Besoldung folgt Tarif? Keine Selbstverständlichkeit mehr

Die Tarifbeschäftigen des öffentlichen Dienstes der Länder können sich nach der gerade zu Ende gegangenen Tarifrunde auf eine Entgelterhöhung freuen. Die Kommunal- und Landesbeamten warten auf die Ergebnisse der Besoldungsrunde 2013. Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die BeamtInnen ist nur in Bayern und Hamburg sicher. Wir zeigen, wie es in den übrigen Bundesländern aussieht.

In den nächsten zwei Jahren steigen die Löhne der Tarifbeschäftigten der Länder um insgesamt 5,6 Prozent. Zudem stehen ihnen künftig 30 Tage Erholungsurlaub zu. Getrübt wird das Ergebnis jedoch dadurch, dass die Arbeitgeberseite kein verhandlungsfähiges Angebot zur einheitlichen Eingruppierung der Lehrkräfte unterbreiten wollte.

Übertragung in Bayern und Hamburg sicher, in Hessen wahrscheinlich

Während die Tarifrunde für die Landesbeschäftigten damit abgeschlossen ist, zieht sich die Besoldungsrunde für die Landes- und Kommunalbeamten hin. Lediglich in Bayern und Hamburg ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung sicher.

In dem nicht zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder gehörenden Hessen wollen die Regierungsfraktionen das am 16. April 2013 erzielte Tarifergebnis weitestgehend übertragen. Damit würden die Bezüge zum 1. Juli 2013 sowie zum 1. April 2014 jeweils um 2,8 Prozent steigen. Die für die Tarifbeschäftigten vereinbarten Einmalzahlungen sollen die Beamtinnen und Beamten hingegen nicht erhalten.

Fassade Rathaus-Gebäude

Für viele Beamtinnen und Beamte bei Kommunen und Bundesländern ist die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder in der Besoldungsrunde 2013 keine Selbstverständlichkeit. Colourbox

Differenzierendes Vorgehen

Spätestens seit dieser Besoldungsrunde muss aufgrund der Lage in den übrigen Bundesländern konstatiert werden, dass sich die Abkopplung von der Tarifentwicklung fortsetzt. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses stellt keine Selbstverständlichkeit (mehr) dar. Hinzu kommt, dass einige Landesregierungen ihren Beamtinnen und Beamten im gehobenen und höheren Dienst ein zusätzliches Sonderopfer auferlegen:

Bremen

Zwar sollen die Bezüge der Bremer Beamten und Versorgungsempfänger bis einschließlich Besoldungsgruppe (BesGr.) A10 nach Vorstellung des Senats zum 1. Juli 2013 um 2,65 Prozent und zum 1. Juli 2014 um 2,95 Prozent steigen, jedoch können die BesGr. A11 und A12 lediglich mit einer Anhebung zum 1. Juli 2013 und 2014 um jeweils 1 Prozent rechnen. Die übrigen Besoldungsgruppen haben gar eine Nullrunde zu erwarten.

Nordrhein-Westfalen

Einen vergleichbaren Weg will die Landesregierung Nordrhein-Westfalens einschlagen. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung ist allein für die Beamten und Versorgungsempfänger bis einschließlich BesGr. A10 vorgesehen. Die Bezüge der BesGr. A11 sowie A12 sollen 2013 und 2014 um jeweils 1 Prozent erhöht werden. Die übrigen Beamtinnen und Beamten gehen - abgesehen vom allen zukünftig zustehenden Anspruch auf 30 Urlaubstage - leer aus. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben Ende März mit einer Mahnwache gezeigt, die Pläne nicht widerstandslos hinzunehmen. Sie appellieren an die Vernunft der Landtagsabgeordneten, den Polizisten, Lehrern und Verwaltungsbeamten kein weiteres Sonderopfer aufzuerlegen.

Schleswig-Holstein

Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung verfolgt eine differenzierende Besoldungspolitik. So sollen die Bezüge der BesGr. bis A13 nach Abzug von jeweils 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage zum 1. Juli 2013 um 2,45 Prozent und zum 1. Januar 2015 um 2,75 Prozent angehoben werden. Ab A14 ist - ebenfalls nach Abzug von 0,2 Prozentpunkten - eine Steigerung um 1,3 Prozent zum 1. Juli 2013 sowie zum 1. Januar 2015 geplant. Zudem sollen zum 1. Juli 2016 sowie 2017 die Bezüge aller Besoldungsgruppen um jeweils 1,3 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Beamtinnen und Beamten der BesGr. A2 bis A11 zum 1. Mai 2013 eine Einmalzahlung von 360 Euro, zum 1. Juli 2014 von 600 Euro und zum 1. März 2016 von erneut 360 Euro zu zahlen. Der DGB übte heftige Kritik an den Plänen der Landesregierung. Insbesondere die Absicht, die Beamtenbezüge bis 2017 und damit über die Laufzeit des TvL hinaus, regeln zu wollen, stößt auf Unverständnis. Nun seien alle Landesbeschäftigten aufgerufen, sich gegen das Diktat der politischen Verantwortlichen zur Wehr zu setzen und ihren Unmut Ausdruck zu verleihen. So lädt der DGB Personalräte wie Gewerkschafter ein, am 16. Mai 2013 im Rahmen einer landesweiten Personalrätekonferenz in Kiel mit Ministerpräsident Thorsten Albig über die Besoldungspolitik der Landesregierung zu diskutieren.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg soll das Tarifergebnis inhaltsgleich übertragen werden, wobei jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage fließen. Bis einschließlich BesGr. A9 erfolge die Anhebung um 2,45 Prozent zum 1. Juli 2013, bis einschließlich BesGr. A11 zum 1. Oktober 2013 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2014. Der zweite Erhöhungsschritt soll sodann bis einschließlich BesGr. A9 i. H. v. 2,75 Prozent zum 1. Juli 2014, bis einschließlich BesGr. A11 zum 1. Oktober 2014 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2015 erfolgen.

Niedersachsen

Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen haben Anfang April einen Gesetzentwurf vorgelegt, in welchem die Anhebung der Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent vorgesehen ist. Der DGB forderte in einem Gespräch mit dem niedersächsischen Finanzminister Schneider, nun auch den zweiten Schritt nachzuvollziehen.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Beamte und Versorgungsempfänger können nach dem Willen der Landesregierung für 2013 und 2014 jeweils zum 1. Juli mit einer Bezügeanhebung um 2,65 Prozent bzw. 2,95 Prozent rechnen.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Finanzministerin Mecklenburg-Vorpommerns unterbreitete dem DGB und den Gewerkschaften im Rahmen einer Gesprächsrunde zwei Vorschläge, die über das Jahr 2014 hinausgehen und damit eine Abkopplung von der weiteren Tarifentwicklung bedeuten könnten. Die Verhandlungen sind am 19. April ergebnislos unterbrochen worden.

Thüringen

In Thüringen beschloss das Kabinett die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses. Der erste Schritt der Anhebung ist zum 1. Oktober 2013 mit – nach Abzug von 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage - 2,45 Prozent und der zweite Schritt zum 1. August 2014 mit – ebenfalls nach Abzug von 0,2 Prozent - 2,75 Prozent geplant.

Berlin und Rheinland-Pfalz bleiben bei bisherigen Regelungen

Sowohl in Berlin als auch in Rheinland-Pfalz verweisen die Verantwortlichen auf die bereits im Vorfeld getroffenen Regelungen, die trotz starker Kritik teils bis ins Jahr 2018 vorgreifen.

Brandenburg, Saarland und Sachsen bisher ohne Entscheidung

Bislang keine Aussagen zum Vorgehen der Landesregierungen liegen aus Brandenburg, Saarland und Sachsen vor. Zumindest letzteres Bundesland teilte mit, zeitnah entscheiden zu wollen.


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