Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab Januar 2015 hat Deutschland nunmehr eine verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt, um Lohndumping zu unterbinden und die Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Dazu muss der Mindestlohn in der Praxis allerdings auch wirksam um- und durchgesetzt werden. Erfahrungen aus Großbritannien, wo der Mindestlohn bereits 1999 eingeführt worden ist, zeigen, dass dies ein längerer Prozess ist, in dem auf Probleme und Regelungslücken mit rechtlichen Präzisierungen, praktischen Handlungshilfen oder auch neuen Umsetzungsstrategien reagiert werden muss.