Deutscher Gewerkschaftsbund

25.05.2016
Arbeitsschutz

Und wie hoch ist Ihre psychische Belastung im Job?

Zahl der Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung steigt

Seit 2013 ist es Pflicht: Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch die psychische Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen. Immer mehr Unternehmen schließen deshalb Betriebsvereinbarungen dazu ab. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out zu verhindern. 

Frau sitzt am Schreibtisch mit Händen im Gesicht

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Stress macht krank

Depressionen, Burn-out, affektive Störungen: In den letzten zehn Jahren hat die Anzahl der psychischen Erkrankungen stark zugenommen. 2013 war mehr als jeder siebte Ausfalltag im Betrieb psychisch bedingt, insgesamt waren das mehr als 70 Millionen Tage. Grund dafür ist oft die Situation am Arbeitsplatz: zu viel Stress, zu viel Druck, zu wenig Unterstützung und Mitbestimmung.

Seit 2013 müssen Arbeitgeber deshalb ermitteln, wie hoch die psychische Belastung am Arbeitsplatz ist – und zwar für jeden einzelnen Beschäftigten. Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  1. Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
  2. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
  3. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
    1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
    2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
    3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
    4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
    5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
    6. psychische Belastungen bei der Arbeit
Starker Anstieg der Betriebsvereinbarungen

Aufgrund dieser Änderung schließen immer mehr Unternehmen Betriebsvereinbarungen über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ab. Das hat eine Untersuchung der Hans Böckler Stiftung ergeben. Danach gibt es bislang zwar nur in 11,5 Prozent der Betriebe eine solche Vereinbarung, aber mehr als 40 Prozent davon wurden erst seit 2014 abgeschlossen. „An diesem Thema wird deutlich, dass – wenngleich es noch nicht in jedem Betrieb angekommen ist – die psychische Gefährdungsbeurteilungen zunehmend auf die Agenda von Betriebsräten rücken“, so die Forscher.

Gefährungsbeurteilung: Darum geht es

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die psychischen Belastungen bei verschiedenen Tätigkeiten beurteilt, zum Beispiel die Arbeitsmenge, das Arbeitsklima, der Handlungsspielraum und Störungen. Ziel ist es, Fehlbelastungen zu erkennen beziehungsweise durch geeignete Präventionsmaßnahmen zu verhindern und abzubauen. Die Gefährdungsbeurteilung soll so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit, der Motivation und Beschäftigungsfähigkeit leisten.

Datenbank Betriebsvereinbarungen

Wie eine solche Beurteilung durchgeführt und wie mit den Ergebnissen umgegangen wird können Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung festhalten. Bislang gibt es solche Vereinbarungen vor allem im Handel und im Verkehr- und Gastgewerbe. Beispiele dafür, wie das im Einzelfall aussehen kann, hat die Hans Böckler Stiftung in der Datenbank Betriebsvereinbarungen dokumentiert.

 

Link

Wie kann eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb aussehen? Worauf muss man achten – und was sind überhaupt psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit? Ausführliche Infos dazu gibt es beim Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.


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