Deutscher Gewerkschaftsbund

1848 bis 1918: Entstehung, Verbot und Aufstieg im Kaiserreich

Zwölf Stunden täglich, oft auch länger müssen Bergleute Mitte des 19. Jahrhunderts arbeiten. Der Lohn ist knapp. Sogar das Petroleum für ihre Lampen untertage müssen die Arbeiter davon bezahlen. Es sind Missstände wie diese, die dazu führen, dass sich immer mehr Arbeiter organisieren. Arbeitervereine und erste Gewerkschaften werden gegründet. Diese werden zwar verboten, es kommt jedoch bereits zu Reformen des politischen Systems aus sich heraus.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21.10.1878 (Sozialistengesetz)

Eine Folge der Industrialisierung Deutschlands seit der Mitte des 19. Jahrhunderts war die Verschärfung sozialer Konflikte. In den Großstädten entstanden nach dem Buchdruckerverband (1848) Berufsverbände der Zigarren–, Textil– und Metallarbeiter, der Bergleute, Schneider, Bäcker, Schuhmacher und der Holz– und Bauarbeiter. Die Arbeiterbewegung der 1860er–Jahre brachte nicht nur Gewerkschaften hervor. Auch politische Parteien traten auf den Plan, deren bedeutendste: die SPD. Hervorgegangen aus dem 1863 gegründeten „Allgemeine Deutschen Arbeiterverein“ und der 1869 gegründeten „Sozialdemokratischen Arbeiterpartei“ kamen die seit 1875 vereinten Sozialdemokraten wie keine andere Partei den Forderungen nach einer gerechten Gesellschaftsordnung entgegen. Andere, mächtigere Interessengruppen, fühlten sich bedroht. Für Reichskanzler Otto von Bismarck war das 1878 Anlass genug, das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ durchzusetzen. Sozialdemokratische und gewerkschaftliche Verbände waren damit verboten. Es folgten Maßnahmen zur Befriedung der Gesellschaft. „Wer eine Pension hat für sein Alter, der ist viel zufriedener und viel leichter zu behandeln, als wer darauf keine Aussicht hat.“ Mit dieser Hoffnung begründete Bismarck die kaiserliche Botschaft von 1881, die den Beginn der modernen Sozialgesetzgebung in Deutschland markierte.

"Wer eine Pension für sein Alter hat , ist viel zufriedener und viel leichter zu behandeln."
Otto von Bismarck, Reichskanzler

Porträt von Carl Legien, ab 1890 Vorsitzender der „Generalcommission der Gewerkschaften Deutschlands"

Carl Legien DGB

1883 wurde ein Krankenversicherungs–, 1884 ein Unfallversicherungs– und 1889 ein Gesetz zur Alters– und Invalidenversicherung mit Rentenanspruch ab 70 Jahren verabschiedet, dessen Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geteilt wurde. Die Leistungen waren zunächst sehr bescheiden und viele Arbeiter konnten sie nicht in Anspruch nehmen, denn die durchschnittliche Lebenserwartung lag im Deutschen Reich bei knapp 40 Jahren.

Nach der Entlassung Bismarcks durch den neuen Kaiser Wilhelm II, lief 1890 das Sozialistengesetz aus. Über 300 Vereine waren bis dahin aufgelöst worden, darunter auch viele Gewerkschaften. Danach wurde 1890 die Generalcommission der Gewerkschaften Deutschlands als erstes überverbandliches Gremium der freigewerkschaftlichen Einzelverbände gegründet. Deren erster Vorsitzender war Carl Legien.


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