Deutscher Gewerkschaftsbund

14.11.2018

Soziale Verantwortung von Unternehmen: Berliner CSR-Konsens verabschiedet

Nach mehrjähriger Arbeit und teilweise kontroverser Debatte hat das CSR-Forum der Bundesregierung am 25. Juni 2018 den „Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten“ beschlossen. Der Begriff „CSR“, kurz für „Corporate Social Responsibility“, steht gemeinhin für die soziale, ökologische und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen.

Glühbirne mit grünen Pflanzen und blauem Himmel in einer menschlichen Hand

DGB/iprostocks/123RF.com

Was sperrig klingt, ist eine recht knappe und gut strukturierte Zusammenstellung von international anerkannten Normen und Standards der Unternehmensverantwortung, der Beschreibung wichtiger Führungs- und Managementprinzipien sowie der Auflistung von wesentlichen Elementen eines verantwortlichen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Das Alleinstellungsmerkmal des Papieres ist sein Konsenscharakter. Der Berliner CSR-Konsens ist das erste einvernehmlich beschlossene Dokument aller für CSR relevanten Stakeholder in Deutschland, das gemeinsame Anforderungen an ein verantwortliches Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten in einer globalisierten Wirtschaft beschreibt. Dazu gehören Nicht-Regierungsorganisationen, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, einzelne Unternehmen sowie der DGB und drei seiner Mitgliedsgewerkschaften. Der Konsenszwang führte natürlich auch dazu, dass nicht alle Wünsche und Ziele von DGB und Gewerkschaften in das Papier eingebaut werden konnten.

So erklärt es sich auch, dass das Papier keine feste CSR-Vorgaben oder Regularien enthält; hier ist insbesondere der Gesetzgeber gefordert.

Stattdessen geht es in dem Berliner CSR-Konsens darum, die Unternehmen zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen, sich aktiv ihrer Verantwortung zu stellen. Der Konsens bietet dazu praxisnahe Orientierung und Hilfestellung. Erwähnenswert ist auch, dass die Empfehlungen sowohl die Lieferkette als auch die Wertschöpfungskette umfassen. Der Berliner CSR-Konsens bietet somit branchenübergreifend Orientierung und Hilfestellung, wenn es um die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen geht. Das gilt für Unternehmen, die international tätig sind aber auch für ausschließlich in Deutschland tätige Unternehmen.

Positiv aus ArbeitnehmerInnensicht ist insbesondere, dass das Konsenspapier neben anderen wichtigen Normen die Bedeutung der ILO-Kernarbeitsnormen mit ihren vier Grundprinzipien Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf betont. Dies ist ein klares Signal gegen eine Beliebigkeit bzw. ein Rosinenpicken hinsichtlich der kaum noch zu überblickenden Vielzahl von CSR-Standards. 

Weiterhin ist wichtig, dass der Konsens im Rahmen seiner Definition von Führungs- und Managementprinzipien die Rolle von Betriebsräten und Gewerkschaften erwähnt, z. B. wenn es um das Managementprinzip der „Beteiligung geht“:

„Beteiligung: meint die Einbeziehung der an der Lieferkette beteiligten Hauptakteure in für sie relevante Dialog- und gegebenenfalls Monitoringprozesse. Dazu gehören vor allem Repräsentanten der Beschäftigten, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Lieferanten, Dienstleister, Kunden und weiterer, von der Geschäftstätigkeit unmittelbar Betroffener (Hervorhebung durch den Verfasser).“

Ausdrücklich werden auch die Globalen Rahmenabkommen – das sind Vereinbarungen zwischen transnationalen Unternehmen und den globalen Gewerkschaftsföderationen mit Bezug auf ILO-Kernarbeitsnormen - als „best practice“ genannt:

„Grundsätzlich kann es sich lohnen, mit Unternehmen der gleichen Branche und mit ähnlichen Risiken zu kooperieren - etwa im Rahmen des (Deutschen) Global Compact Netzwerkes, in Brancheninitiativen wie etwa der Nachhaltigkeitsinitiative der deutschen Chemie (Initiative Chemie (https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/grundsatzpapier-unternehmensverantwortung.html), dem Bündnis für nachhaltige Textilien oder dem Forum Nachhaltiger Kakao. Hierher gehören auch die Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Gewerkschaften und Betriebsräte, wie sie etwa in Globalen Rahmenabkommen („Global Framework Agreements“) beschrieben sind (Hervorhebung durch den Verfasser).“

Auch im Rahmen der den Unternehmen empfohlenen Risikoanalyse wird auf die Einhaltung der Arbeitnehmer-Innen- und Menschenrechte abgestellt. Weiterhin heißt es:

„Eine erste Analyse potenzieller Risikofelder kann nach Geschäftsfeldern, Produkten oder auch Standorten erfolgen. Sie ist insbesondere dann aussagekräftig, wenn sowohl die relevanten Beschäftigten und Betriebsräte einbezogen werden als auch lokale Ansprechpartner wie staatliche Behörden, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und betroffene Gruppen.“

Hervorzuheben ist zudem, dass der Konsens den Unternehmen empfiehlt, die „betroffenen Beschäftigten und Beauftragten sowie die Fach- und Führungskräfte des Unternehmens“ u.a. über die Verantwortung des Unternehmens zu informieren und sie bei Bedarf entsprechend ihren Aufgaben zu schulen bzw. zu qualifizieren.

Kurzum: Der Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten ist ein letztlich unverbindliches Orientierungspapier, das sich aber durch seine Betonung der Wichtigkeit von Arbeitnehmerinnen sowie ihrer Betriebsräte und Gewerkschaften von anderen Ansätzen positiv abhebt. Damit leistet das Konsenspapier auch einen Beitrag dazu, die Relevanz der „ArbeitnehmerInnenbelange“ für CSR zu unterstreichen und die diesbezügliche Bedeutung der Mitbestimmung und der Gewerkschaften zu verdeutlichen.

An CSR interessierten Betriebsräten sei das Konsenspapier als Einstiegslektüre in die Thematik empfohlen – und möglicherwiese auch als Plattform für ein Gespräch mit der eigenen Geschäftsführung bzw. dem Vorstand. Denn immerhin gehören auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) zu den im CSR-Forum vertretenen Organisationen.

Das sollte ausreichen, um den einen oder anderen Manager ins Grübeln zu bringen.

Rainald Thannisch, DGB-BVV


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