Seit dem 1. Januar 2015 profitieren mindestens 3,6 Millionen Menschen in Deutschland vom gesetzlichen Mindestlohn. Die positive Lohn- und Beschäftigungsentwicklung ist belegt. Nach wie vor kritisiert der DGB die gesetzlichen Ausnahmen vom Mindestlohn und fordert schärfere Kontrollen wegen der häufigen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Der DGB fordert daher in seiner Stellungnahme für Bundestags-Ausschuss Arbeit und Soziales weiterhin eine Aufstockung der Kontrollen. Zudem muss ein Maßnahmenkatalog umgesetzt werden, der die Umsetzung des Mindestlohns sicherstellt. Sonderregelungen beim Mindestlohn für Flüchtlinge weist der DGB entschieden zurück.