Deutscher Gewerkschaftsbund

08.04.2019

Renten im Osten: Offene Frage regeln

Die Rentenangleichung Ost und West ist beschlossen. Aber es bleibt viel zu tun, auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen. Die Löhne müssen durchgehend angeglichen werden und wir brauchen eine Aufwertung geringer Beitragszeiten für den Osten, aber auch für viele Regionen im Westen. Und wir brauchen ein stabiles und wieder erhöhtes Rentenniveau. Und es müssen Lösungen für die letzten offenen Fragen der Rentenüberleitung gefunden werden.

Männlcihe Hand mit mehreren Stapeln Münzen

DGB/Papan Saenkutrueang/123rf.com

Lohnunterschiede sind weiterhin vorhanden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Angleichung der Rechengrößen und Berechnungswege in Ost und West für die Rente stets gefordert. Es ist gut, dass dies nun bis 2025 schrittweise erfolgt. Die Unterschiede bei Löhnen zwischen den alten und den neuen Bundesländern sind jedoch nach wie vor vorhanden - und eine volle Angleichung kann ohne weitere Maßnahmen bis 2025 nicht erwartet werden. Die Lohnunterschiede sind aber auch innerhalb der neuen Bundesländer mittlerweile erheblich. Die Lohnangleichung ist in vielen Bereichen weitgehend erreicht oder zumindest sehr weit fortgeschritten.

Gute West-Löhne auch im Osten flächendeckend durchsetzen

In vielen Branchen, Betrieben und Berufen ist das Lohngefälle zwischen Ost und West aber nach wie vor sehr groß. Dies gilt insbesondere für nicht tarifgebundene Beschäftigte. Die einheitliche Hochwertung führt damit nicht zu durchgängig gerechten Ergebnisse, da einige sie nicht mehr bedürfen und sie bei anderen die Differenzen aber lange nicht ausgleicht. Künftig entfällt die Hochwertung. Damit der Übergang im Einzelfall nicht zu deutlichen Verschlechterungen führt, muss der Gesetzgeber begleitende Maßnahmen ergreifen. Nur so werden die alten nicht durch neue Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen abgelöst. Oberstes Ziel muss sein, gute Löhne aus Westniveau auch im Osten flächendeckend durchzusetzen.

Tarifflucht verhindern

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es viele Arbeitgeber gibt, die dazu bereit sind und hierzu auch Tarifverträge abschließen. Andere Arbeitgeber nutzen aber die schwächeren Regionen und die geringere Organisationsgrade im Osten gezielt aus, um ohne Tarifvertrag weitunterhalb der Westlöhne zu zahlen. Einer solchen systematischen Tarifflucht der Arbeitgeber muss Einhalt geboten werden. Eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist hierfür ein wirksames Instrument. Auch muss der Mindestlohn deutlich steigen. Wir brauchen aber auch Instrumente im Bereich der Rente.

Rentenniveau dauerhaft stabilisieren und anheben

Das Rentenniveau muss dauerhaft stabilisiert und wieder angehoben werden. Für den ALG II Bezug müssen wieder Beiträge und Rentenansprüche erworben werden. Unabdingbar ist auch die Aufstockung geringere Rentenansprüchen aufgrund geringer Löhnen und unfreiwilliger Teilzeit. Die vom Arbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagene Grundrente ist hier ein geeignetes Instrument und käme insbesondere Beschäftigten in Ostdeutschland zu Gute. Und wir müssen endlich Lösungen für die letzten offenen Fragen der Rentenüberleitung finden, wie beispielsweise für die in der DDR geschiedenen Frauen und etliche Berufsgruppen. Der im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU festgelegte Härtefallfonds ist hier ein guter Ansatz, auch wenn er finanziell noch zu klein ist.


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