„Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung vorgelegt – entscheidende Elemente fehlen jedoch.“
DGB/Simone M. Neumann
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung vorgelegt, der – wie auch der vorangegangene Diskussionsentwurf – aus Sicht des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften an entscheidenden Stellen zu kurz greift. Neue Impulse für unternehmerische Forschungstätigkeit sind begrüßenswert, müssen aber in eine umfassende Industriestrategie eingebettet sein, Herausforderungen im Transformationsprozess adressieren und Gute Arbeit fördern. Dabei besteht in der Forschungspolitik insbesondere die Notwendigkeit, Antworten auf Fragen des Klimawandels, der Digitalisierung und Globalisierung zu finden.
Der Entwurf sieht vor, dass alle steuerpflichtigen Unternehmen von der Förderung profitieren können. Der DGB fordert, dass dabei Tarifbindung oder Mitbestimmung durch einen Betriebs- bzw. Personalrat Prämisse für eine Förderung sein muss und nur tariftreue Entgelte in die Bemessungsgrundlage einfließen sollen. Außerdem muss die Förderung die kleinen und mittelständischen Unternehmen erreichen. Das kann durch eine Begrenzung auf maximal 500 Beschäftigte realisiert werden. Geförderte Forschungsergebnisse sollten zudem – soweit möglich – öffentlich zugänglich sein.
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung vorgelegt – entscheidende Elemente fehlen jedoch.