Deutscher Gewerkschaftsbund

09.09.2020
Europäische Union

Armutsfeste Löhne für Europa

Wie ein Europäischer Rahmen für Mindestlöhne den Zusammenhalt in der EU stärken kann

von Andreas Botsch und Lukas Hochscheidt, DGB

Die Mindestlöhne in Europa reichen von 1,87 € in Bulgarien bis zu 12,38 € in Luxemburg. In nur zwei Ländern sichert der Mindestlohn wirksam gegen Erwerbsarmut ab. Damit das nicht so bleibt, strebt die Europäische Kommission eine Rahmenregelung an, die in allen Mitgliedstaaten eine jeweils armutsfeste Lohnuntergrenze schafft. Der DGB begrüßt diese  Initiative, hat aber auch klare Forderungen.

Mindestlohn Stempel mit Geldscheinen

DGB/Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com

„Es werden angemessene Mindestlöhne gewährleistet, die vor dem Hintergrund der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien gerecht werden; […] Armut trotz Erwerbstätigkeit ist zu verhindern.“ Dieses klare Bekenntnis gegen Erwerbsarmut und für gute Löhne ist eines der Kernstücke der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR). Seit ihrer Proklamation durch die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2017 ist die ESSR der sozialpolitische Kompass für eine „Union, die mehr erreichen will“ (Ursula von der Leyen) – auch und besonders im Sozialen. Bei der Umsetzung der ESSR wird sich nun zeigen, wie das Ziel armutsfester Löhne erreicht werden kann: mit einer Stärkung der Tarifbindung und, als Lohnuntergrenze, einer europäischen Rahmenrichtlinie für Mindestlöhne.

Wie der WSI-Mindestlohnbericht 2020 zeigt, verfügen derzeit nur zwei der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Mindestlöhne, von denen man gemessen am dortigen Preisniveau in Würde leben kann: Frankreich und Portugal. Die absolute Höhe der verschiedenen Mindestlöhne reicht von 1,87 Euro in Bulgarien bis 12,38 Euro in Luxemburg (siehe Abb. 1).

Gesetzliche Mindestlöhne in der EU Stand 1.2020

Abbildung 1 WSI Mindestlohnbericht

Wie könnte eine europäische Mindestlohnregelung aussehen? 

Angesichts der europäischen Dimension des Problems und der Verankerung des Ziels armutsfester Löhne in der ESSR ist ein konzertiertes Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich. Seit den Europawahlen 2019 wird daher intensiv darüber diskutiert, wie die EU in der Frage der Mindestlöhne aktiv werden kann. So hat die Forderung nach europäischen Mindeststandards für die Höhe mitgliedstaatlicher Mindestlohninstrumente, kurz Europäischer Rahmen für Mindestlöhne genannt, Eingang ins Arbeitsprogramm der Kommission von Ursula von der Leyen gefunden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich schon seit vielen Jahren für ein solches Instrument ein.

Bei einem Europäischen Rahmen für Mindestlöhne geht es nicht um die Festlegung eines einheitlichen Mindestlohnsatzes für alle 27 Mitgliedstaaten. Vielmehr soll der Rahmen gemeinsame Mindeststandards schaffen, die in allen nationalen Systemen erfüllt werden müssen. Als unterste Haltelinien dürften die Anforderungen von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten, wohl aber dürfte darüber hinausgegangen werden („positives gold plating“): In Ländern mit besseren tariflichen Lohnniveaus, inklusive der tariflich vereinbarten Mindestlöhne, oder höheren gesetzlichen Mindestlöhnen soll diese positive Dynamik bewahrt und ein ‚race to the bottom‘ verhindert werden. Die europäischen Standards sollen also die Tarifautonomie in den Mitgliedstaaten nicht unterminieren, sondern schützen und weiter fördern.

Die zentrale Anforderung, die der Rahmen an die nationalen Mindestlohnregelungen stellen müsste, ist eine Höhe von 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens, die zugleich mindestens 50 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen muss. Ein solcher doppelter Schwellenwert mag zunächst erstaunen, da die Höhe des Durchschnittslohns verhältnismäßig volatil und somit kein verlässlicher Benchmark ist. Der Durchschnittslohn sagt nichts über die Breite der Lohnverteilung aus und „versteckt“ überdies potenziell große statistische Ausreißer. Das Problem lässt sich folgendermaßen illustrieren: Wenn der Multimilliardär Bill Gates eine Bar betritt, sind alle Barbesucher*innen im Durchschnitt auf einen Schlag Einkommensmillionäre. Am Median ändert sich jedoch nichts.

Dennoch gibt es Gründe, den Durchschnittslohn zusätzlich zum Median hinzuzuziehen. Insbesondere in vielen osteuropäischen Ländern, die seit der Transformation vor 30 Jahren eine gegenüber dem Westen Europas nach wie vor vergleichsweise geringe Lohnspreizung aufweisen, gilt der Durchschnittslohn als Maßstab für die Anpassung der nationalen Mindestlohnsysteme. In den südosteuropäischen Ländern Rumänien und Bulgarien ist der Mindestlohn zudem in absoluten Werten äußerst gering, wie Abb. 1 zeigt. Hier ist der Schwellenwert des Mindestlohns von 60 Prozent des Medians bereits nahezu erreicht, ohne dass dieser als existenzsichernd gelten kann. Daher bietet sich ein doppelter Schwellenwert an, um eine Aufwärtskonvergenz am unteren Rand der Einkommensverteilung für die ärmsten Länder der EU zu gewährleisten (siehe Abb. 2).

Absoluter Mindestlohn in Vergleich zu hypothetischen Mindestlöhnen in Höhe von 60 % des Median und 50 % des Druchschnitts in der EU in Euro

Abbildung 2 DGB/ETUI

Vier gute Gründe

Für den DGB ist der Europäische Rahmen für Mindestlöhne eine entscheidende Voraussetzung für mehr Zusammenhalt in Europa. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen: Zunächst steht der Mindestlohnrahmen im Zeichen der Europäischen Verträge und ihrer Ziele, denn er „bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz“ (Art. 3 Vertrag über die Europäische Union).

Darüber hinaus wäre eine Mindestharmonisierung gesetzlicher Mindestlöhne ein zentrales Element im Kampf gegen grenzüberschreitendes Lohndumping auf dem Binnenmarkt. Letzteres entspringt dem verfehlten Konzept des Washington Consensus der 1990er Jahre, dass Nationalstaaten und nicht Unternehmen im Wettbewerb zueinander stehen. Seitdem befinden sich die Mitgliedstaaten in einer Konkurrenz um niedrige Löhne und Lohnnebenkosten, die Arbeitnehmer*innen gegeneinander ausspielt und zu ausbeuterischen Geschäftsmodellen führen konnte. Im Fall der Arbeitnehmerentsendung gilt seit diesem Jahr zwar der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“, doch gibt es noch immer reihenweise Schlupflöcher zur Umgehung der neuen Regelung. Höhere Mindestlöhne können der Lohnkonkurrenz zwischen den Mitgliedstaaten einen Riegel vorschieben, indem sie die Lohnniveaus auf dem Binnenmarkt im Sinne der sozialen Aufwärtskonvergenz sukzessive angleichen. Der Einsatz „billiger Arbeitskräfte“ – oftmals aus den östlichen Mitgliedstaaten – würde so immer weniger rentabel.

Drittens kurbeln höhere Lohnniveaus im Niedriglohnsektor die Binnennachfrage an und stabilisieren so die europäische Wirtschaft. Gerade im Lichte der Corona-Krise und der folgenden Rezession ist es entscheidend, über eine nachhaltige Erhöhung der Kaufkraft insbesondere der einkommensschwachen Haushalte starke Impulse für Konsum und Konjunktur zu schaffen.

Last but not least schafft ein Europäischer Rahmen für Mindestlöhne ein lohnpolitisches level playing field auf dem europäischen Binnenmarkt. Niedrige Löhne sind nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer*innen ein Problem, sondern verzerren auch den Wettbewerb, da Firmen in lohnschwachen Ländern durch niedrigere Lohnkosten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Firmen haben, die in Mitgliedstaaten mit hohen gesetzlichen Mindestlöhnen oder starken Tariflöhnen aktiv sind.

Ausblick: Deutsche Ratspräsidentschaft 

Ob der Rahmen als rechtsverbindliche Richtlinie oder nur als Papiertiger, etwa in Form einer Ratsempfehlung, kommen wird, liegt nun auch in der Verantwortung der Bundesregierung, die noch bis Ende des Jahres den Vorsitz im Rat der EU innehat. Treibt sie die Verhandlungen mit Entschlossenheit voran, so könnte eine Rahmenrichtlinie schon unter den nachfolgenden portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften im Rat 2021 beschlossen werden. Kommt stattdessen eine unverbindliche Ratsempfehlung, wäre dies ein Rückschlag auf dem Weg zum Sozialen Europa. Angesichts der ungekannten Krise, in die die Europäische Union infolge der Covid-19-Pandemie gestürzt ist, muss das Versprechen der sozialen Aufwärtskonvergenz mehr sein als ein Lippenbekenntnis. Existenzsichernde Löhne sind untrennbar mit diesem Versprechen verbunden.

Die Europäische Kommission hat ihre diesbezügliche Mitteilung für Ende Oktober 2020 angekündigt. Bis dahin werden die beiden Runden der vertraglich verankerten Sozialpartnerkonsultationen ausgewertet. Danach kann der Gesetzgebungsprozess gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beginnen.


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