Deutscher Gewerkschaftsbund

22.02.2021
Plattformarbeit

Großbritannien erkennt Uber-Fahrer*innen als Angestellte an

In einem Grundsatzurteil hat der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs Fahrer*innen der Mobilitätsplattform „Uber“ als Arbeitnehmer*innen anerkannt. Dieses Urteil reiht sich ein in eine Vielzahl aktueller Arbeitsgerichtsentscheidungen innerhalb der EU. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wird in Kürze mit einem Positionspapier wichtige Anforderungen zur Gestaltung der Plattformarbeit vorlegen.

Cockpit eines Autos, Fahrer hat eine Hand am lenkrad, mit der anderen bedient er ein Smartphone

DGB/Daniel Gonzalez/123rf.com

Uber-Fahrer*innen als Arbeitnehmer*innen anerkannt.

Es ist ein Paukenschlag. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs erkennt in einem Grundsatzurteil die Fahrerinnen und Fahrer der Plattform „Uber“ als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens an. Dem bahnbrechenden Erfolg ging ein langer juristischer Kampf zwischen den Klägern und dem Unternehmen voraus, der nun vom Obersten Gerichtshof endgültig geklärt wurde. „Uber“ ist als Arbeitgeber einzustufen, da sie laut dem Urteil die Preise für Fahrten festlegen, die Fahrerinnen und Fahrer keinen Einfluss auf die Vertragsbedingungen nehmen können, bei Nicht-Annahme von Fahrten den Beschäftigten Strafen drohen und mittels Rating-System ein Überwachungs-und Kontrollsystem geschaffen wurde, in dem die Beschäftigten in einer hohen Abhängigkeit zur Plattform stehen.

Auch in Deutschland sind erste Crowdworker als Arbeitnehmer anerkannt

Anfang Dezember erkannte auch das deutsche Bundesarbeitsgericht zum ersten Mal einen Crowdworker als Arbeitnehmer an und verwies dabei auf die algorithmischen Steuerungsinstrumente, die eine analoge Weisung ersetzen. Plattformen schaffen über ihre Software ausgeklügelte Kontroll- und Steuerungssysteme, die den dort Beschäftigten im Arbeitsprozess kaum Freiheiten ermöglichen.

Das Geschäftsmodell vieler Arbeitsplattformen, in dem die Beschäftigten als Selbstständige eingestellt werden und ihnen damit fundamentale Arbeitnehmerrechte vorenthalten werden, gehört systematisch auf den Prüfstand.

DGB legt weitere Anforderungen vor

Der Deutsche Gewerkschaftsbund wird in Kürze mit einem Positionspapier wichtige Anforderungen zur Gestaltung der Plattformarbeit vorlegen und damit sein Diskussionspapier aus dem Jahr 2019 erweitern.

Am 24. Februar wird die Europäische Kommission zudem die erste Phase der Anhörung der Sozialpartner zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten einleiten. Die europäischen Gewerkschaften werden sich gemeinsam für faire Arbeitsbedingungen auf Plattformen einsetzen.


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB