Wie wirkt sich die neue Gesetzeslage nach der Arbeitnehmerüberlassungsgesetz-Reform auf die Fragen des Missbrauchs gegen Leiharbeit und Werkverträge aus? Welche Herausforderungen stellen sich in Anwendung der Manteltarifverträge in der betrieblichen Praxis für die einzelnen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer? Und was sind die aktuellen Herausforderungen und Lösungsansätze im Bereich Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigen?
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Mit diesen Fragen befasste sich die zweite bundesweite Betriebsrätekonferenz Leiharbeit des DGB Bildungswerks BUND in Kooperation mit der DGB Tarifgemeinschaft Leiharbeit am 19. und 20. September 2017 in Berlin. Im Fokus der Betriebsrätekonferenz stehen neben den Verleihunternehmen auch die Entleihbetriebe. Für die Betriebsräte in den Entleihbetrieben ist vordringlich die teils gegensätzlichen Interessen der beiden Beschäftigtengruppen in ihren Betrieben zusammenzubringen. Etwa 60 Betriebsrätinnen und Betriebsräte diskutierten auch in diesem Jahr an zwei Tagen über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen für die betriebliche Mitbestimmung in der Leiharbeit.
Was auch immer in den Tarifverträgen und im Gesetz geregelt wird, klar ist eines: Gute Arbeit in der Leiharbeit erfordert eine starke Mitbestimmung! Die Themen der zweiten Betriebsrätekonferenz Leiharbeit umfassten deshalb, neben Rechtsfragen als Folge der AÜG Reform, die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung, der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Inhalte der Manteltarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, Gewerkschaften und Beratungsstellen wurden eingeladen, um die Teilnehmenden fortzubilden und gemeinsam zu diskutieren.
Im Folgenden finden Sie die auf der Veranstaltung gehaltenen Vorträge:
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Literaturempfehlung: Absenger u.a., Leiharbeit und Werkverträge – Das aktuelle Reformvorhaben der Bundesregierung, WSI-Report Nr. 32, 10/2016
Impressionen von der Veranstaltung