Deutscher Gewerkschaftsbund

15.11.2016
Reform der Autobahnverwaltung

Körzell: Autobahnen dienen dem Gemeinwohl, nicht der Rendite

DGB warnt vor schleichender Privatisierung

Die Bundesregierung will die Autobahnverwaltung reformieren und dabei mit privaten Akteuren zusammenarbeiten. Der DGB lehnt das ab: Nicht nur die Straßen selbst, auch die geplante Infrastrukturgesellschaft müsse vollständig in öffentlichem Besitz bleiben, sagt Vorstandsmitglied Stefan Körzell: "Autobahnen dürfen kein lukratives Geschäftsmodell für Banken und Versicherungen werden".

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell DGB/Simone M. Neumann

Reform der Autobahnverwaltung

Im Oktober haben Bund und Länder sich darauf verständigt, dass es in Zukunft eine zentrale Gesellschaft geben soll, die Deutschlands Fernstraßen finanziert, baut und plant. Dafür muss Artikel 90 des Grundgesetzes geändert werden. Bislang ist es so, dass der Bund das Geld für Autobahnen und Bundesstraßen gibt, während die Länder für den Bau und die Planung zuständig sind.

Privatrechtliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaft geplant

Die neue Infrastrukturgesellschaft soll mehr Effizienz bei Planung und Bau von Fernstraßen bringen und, nach den Plänen von Bund und Ländern, privatrechtlich organisiert sein. Mittelfristig könne man auch über die Beteiligung von privatem Kapital reden, so das Bundesfinanzministerium.

Bund muss alleiniger Besitzer bleiben

"Eine Beteiligung von Banken und Versicherungen an einer zukünftigen Infrastrukturgesellschaft bedeutet deren schleichende Privatisierung", warnt DGB-Vorsandsmitglied Stefan Körzell. "Das lehnen wir ab. Autobahnen und Infrastrukturgesellschaft müssen zu 100 Prozent im Besitz des Bundes bleiben."

"Autobahnen sind wichtig für unseren Wirtschaftsstandort und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge,

sie dürfen kein lukratives Geschöftsmodell für Banken und Versicherungen werden."

Anstalt des öffentlichen Rechts statt AG

"Die Privatisierung der Autobahnen über eine Infrastrukturgesellschaft muss endgültig vom Tisch", so Körzell weiter. "Deshalb muss bei einer Änderung des Grundgesetzes nicht nur das öffentliche Eigentum des Bundes an den Straßen festgeschrieben werden, sondern auch der vollständige öffentliche Besitz der geplanten Infrastrukturgesellschaft. Sie sollte nicht als GmbH oder Aktiengesellschaft gegründet werden, sondern als Anstalt öffentlichen Rechts. So kann am besten gewährleistet werden, dass die dringend notwendigen Investitionen auch im Sinne des Gemeinwohls an der richtigen Stelle landen – und nicht dort, wo saftige Renditen erwartet werden.“

 

 


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