Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte, fortschreitende Digitalisierung, Flexibilisierung des Laufbahnrechts, demographischer Wandel und akuter Personalmangel: Die Herausforderungen für den DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sind groß. Ein neuer Beschluss legt fest, wie die Arbeitsbedingungen in Zukunft verbessert werden sollen.
DGB/Simone M. Neumann
Vom 13. bis zum 17. Mai fand der Ordentliche Bundeskongress der DGB-Gewerkschaften in Berlin statt, das höchste Entscheidungsgremium des DGB. Dort wurde unter anderem ein Antrag zur zukünftigen BeamtInnenpolitik im DGB beraten. Die 400 aus den DGB-Mitgliedsgewerkschaften stammenden Delegierten votierten einstimmig für den Antrag, den ver.di, GEW, GdP und EVG gemeinsam eingebracht haben.
Die Herausforderungen für den DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sind groß: Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte, fortschreitende Digitalisierung, Flexibilisierung des Laufbahnrechts, demographische Wandel und der akute Personalmangel sind Beispiele dafür. Die Arbeitsbedingungen sind in vielerlei Hinsicht zu verbessern. Dem Beschluss geht es vor diesem Hintergrund um die zukünftige beamtenpolitische Weichenstellung für die kommenden Jahre.
Unter der Überschrift „Für ein demokratisches Berufsbeamtentum – Der DGB als aktive Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten“ setzt er vielfältige Schwerpunkte. Im Fokus stehen zum Beispiel verbesserte Beteiligungsrechte, die der gewerkschaftlichen Forderung „Verhandeln statt Verordnen!“ wirklich entsprechen. Die Realität sieht in Bund und Ländern oft anders aus, wenn dienst- oder besoldungsrechtliche Veränderungen ohne verbindliche Beteiligungsverfahren vom Gesetz- und Verordnungsgeber einseitig geregelt werden. Das müsse ein Ende haben, insofern werden „zwingend einzuhaltende Verfahrensvorschriften, einschließlich frühzeitiger Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen mit dem Ziel einer für alle Seiten sachgerechten und verbindlichen Einigung“ eingefordert.
„Beamtinnen und Beamte dürfen nicht auf kollektives Betteln verwiesen werden“
Der Beschluss bekräftigt zudem die Position des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften zum Streikrecht. Die Koalitionsfreiheit sei ein unveräußerliches Menschenrecht. Auch BeamtInnen müssen als Ultima Ratio vom Streikrecht Gebrauch machen können. Der Beschluss fordert daher die vollen Koalitionsrechte auch für sie. Der DGB bekräftigt außerdem seine Haltung, dass BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen nicht von der Einkommensentwicklung und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse abgekoppelt werden dürfen. Konkret werden die Bundesregierung und die Landesregierungen aufgefordert, „die Tarifabschlüsse zu den jeweiligen Tarifverträgen für die Beschäftigten des Bundes und der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen“. Angemahnt wird auch ein besserer Zugang von BeamtInnen zur gesetzlichen Krankenversicherung, sprich im Falle der Mitgliedschaft in der GKV die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses.
Nach dem Bundeskongress heißt es nun: An die Arbeit! DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden sich in Bund und Ländern für die Umsetzung der formulierten Ziele stark machen.
Der gesamte Beschluss ist im Netz nachzulesen: