Der Bundesrat hat dem Gesetz zum besseren Schutz von Menschen, die den Mut aufbringen, Missstände wie mangelnden Arbeitsschutz oder den Verkauf von gesundheitsschädlichen Produkten zu melden, seine Zustimmung verweigert. "Nicht einmal ein drohendes Bußgeld aus Brüssel sorgt für einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland", kritisiert DGB-Vorstand Anja Piel.
DGB/ocusfocus/123rf.com
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen seine Zustimmung verweigert. Das bedeutet, dass der Hinweisgeberschutz weiterhin nicht umfassend gewährleistet ist, weil es immer noch kein Gesetz gibt, das diejenige schützt, die den Mut aufbringen, auf Missstände im Betrieb hinzuweisen.
Zuletzt hatte der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen – der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben dazu umfassend Stellung genommen. Der Entwurf war zwar an vielen Stellen nicht weitgehend genug, aber er stellte immerhin einen längst fälligen Schritt in die richtige Richtung dar. Das Gesetz bedurfte jedoch auch der Zustimmung des Bundesrates.
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat schon eine wahre Odyssee hinter sich. Bereits die große Koalition hat sich daran versucht und ist gescheitert. Ein neuer Anlauf der Ampel hat hier Hoffnung gemacht, dass die europäischen Vorgaben endlich umgesetzt werden. Mit wenig nachvollziehbaren Gründen haben sich einzelne Länder im Bundesrat entschieden, einen besseren Schutz derjenigen, die im Interesse aller auf Missstände hinweisen, nicht zu unterstützen. Eine notwendige Mehrheit kam für das Gesetz nicht zustande. Das ist umso unverständlicher, als bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie eingeleitet wurde – hier drohen Bußgelder.
Anja Piel, DGB Vorstandsmitglied, dazu:
„Nicht einmal ein drohendes Bußgeld aus Brüssel sorgt für einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland. Das ist ein trauriger Tag für all diejenigen, die den Mut aufbringen, Missstände wie mangelnden Arbeitsschutz oder den Verkauf von gesundheitsschädlichen Produkten zu melden. Die Begründung der unionsgeführten Länder für ihre Blockade ist unredlich: Das Gesetz war keinesfalls zu weitgehend. Vielmehr müsste es noch mehr Bereiche klarer regeln, um Hinweisgeber*innen wirklich zu schützen. Der mögliche Missbrauch anonymer Hinweiskanäle steht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der durch ein 'weiter so' ohne Hinweisgeberschutzgesetz entsteht. Beschäftigte brauchen als Hinweisgeber Schutz, deswegen muss es jetzt weitergehen. Was nicht passieren darf ist, dass der ohnehin zurückhaltende Gesetzentwurf dabei weiter weichgewaschen wird.“