Mit dem Beschluss des BVerfG vom 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 u. a. hat das BVerfG die ab 2011 geltenden Regelungen zur Ermittlung der Regelbedarfe nach dem SGB II/XII für derzeit noch verfassungsgemäßerachtet. Ungewöhnlich an dem Beschluss ist, dass dem Gesetzgeber jedoch nicht nur Hinweise, sondern fünf konkrete Handlungsaufträge erteilt wurden und das BVerfG die Sozialgerichte auffordert, festgestellte Unterdeckungen des Existenzminimums durch Gewährung von Zuschüssen in verfassungskonformer Auslegung bestehender Regelungen auszugleichen. Im Folgenden sollen die entsprechenden Rückschlüsse und Möglichkeiten für die praktische Rechtsberatung und -vertretung dargestellt werden.