Deutscher Gewerkschaftsbund

05.05.2020
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

Armutsrisiko bei Behinderung: Jede/r fünfte ist gefährdet

Vor allem Erwerbstätige sind betroffen

Menschen mit Beeinträchtigungen sind deutlich häufiger von Armut bedroht als andere. Zum europaweiten Protesttag der Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert der DGB: Eine Behinderung darf nicht länger arm machen.

Schrifttafel: Jede/r fünfte Mensch mit Behinderung ist armutsgefährdet.

DGB

Menschen mit Behinderungen haben mit 19 Prozent ein deutlich höheres Armutsrisiko, als Menschen ohne Behinderungen (14 Prozent). Die aktuellen Zahlen aus dem Mikrozensus 2017 liegen dem DGB vorab vor. Sie werden in Kürze im Teilhabebericht NRW veröffentlicht, beziehen sich jedoch auf die ganze Bundesrepublik. Besonders hoch ist demnach das Risiko bei behinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Am europaweiten Protesttag der Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert der DGB: Eine Behinderung darf nicht länger arm machen.

Grafik zeigt Armutsgefährdung von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen

Quelle: Mikrozensus 2017, Berechnung it.nrw, Darstellung ISG 2020, Definition von „Beeinträchtigungen“: Als beeinträchtigt gelten Personen mit einer anerkannten Behinderung (sowohl Schwerbehinderung mit GdB ab 50 als auch anerkannte Behinderung mit GdB unter 50) sowie chronisch Kranke (mit Dauer der Krankheit von mind. 1 Jahr) ohne anerkannte Behinderung. Angaben in Prozent. DGB

Der DGB hat in einem Positionspapier Vorschläge zum Schutz vor Armut für Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Dazu gehören unter anderem

  • der Abbau der überdurchschnittlichen hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen durch stärkere Anreize zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Unternehmen
  • eine bessere Betreuung von arbeitslosen Menschen mit Behinderungen bei den Jobcentern durch geschultes Personal und mehr Förderung in speziellen Maßnahmen
  • ein pauschaler Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen, die auf die Grundsicherung Hartz IV angewiesen sind
  • eine Erhöhung und dynamische Aisgestaltung des Behindertenpauschalbetrags im Einkommensteuergesetz.

Außerdem sollte es mittelfristig ein nach Grad der Behinderung gestaffeltes Teilhabegeld geben, welches zusätzlich zu bestehenden Leistungen ausgezahlt wird.


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