Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Migration

25.02.2009

Ziele der staatlichen Integrationspolitik

Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurden erstmals das Recht und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs gesetzlich verankert. Das neu betitelte „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ übernahm die Verantwortung, die Kurse zu entwickeln und durchzuführen. Sie dienen vor allem der sprachlichen Integration und werden von freien Trägern angeboten. Neben den Wohlfahrtsverbänden und Selbstorganisationen gehören dazu auch „Arbeit und Leben“, das Berufsfortbildungswerk  und betriebliche Einrichtungen.

Schnell zeigte sich die Bereitschaft der MigrantInnen, die Angebote zu nutzen. Aber auch, dass die Kurse zu wenig differenziert durchgeführt werden und die 630 vorgesehenen Stunden für einige der Teilnehmenden nicht ausreichend sind.

Trotz der meist freiwilligen Teilnahme der ausländischen Staatsangehörigen wurde in der parteipolitischen Debatte immer wieder über neue Sanktionen und Verpflichtungen diskutiert. Mit dem „EU-Richtinienumsetzungsgesetz“ 2007 ist nun ein Kurswechsel in der Integrationspolitik verbunden. Zudem sind dort weitere aufenthaltsrechtliche Sanktionen verankert. Statt das Erlernen der deutschen Sprache zu fördern, soll nun vorrangig der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen werden. Gleichzeitig wurden die aufenthaltsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten erweitert, nicht nur im Hinblick auf eine verpflichtende Kursteilnahme, sondern vor allem auch hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsordnung der Bundesrepublik.


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