Deutscher Gewerkschaftsbund

15.04.2021
DGB begrüßt BMAS-Gesetzentwurf

Sachgrundlose Befristung: Ausufernde Praxis eindämmen

Der DGB begrüßt die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), sachgrundlose Befristungen einzudämmen. Laut Gesetzentwurf soll die Dauer von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen von 24 auf 18 Monate gesenkt werden.

Mann vor weißer Mauer malt schwarze Sanduhr mit ablaufender Zeit

DGB/Galina Peshkova/123RF.com

Per Gesetz will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Häufigkeit und Dauer von sachgrundlosen Befristungen in der Arbeitswelt begrenzen. „Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist künftig für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Sachgrundlose Befristungen endlich eindämmen

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßte das Vorhaben: „Es ist gut und richtig, dass Bundesarbeitsminister Heil dieses wichtige arbeitsmarktpolitische Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode anpacken und damit die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umsetzen will.“ Der DGB erwartet, dass die ausufernde Praxis der sachgrundlosen Befristungen endlich eingedämmt wird. „Auch für Beschäftigte, die sich oft über Jahre von einer zur nächsten Befristung hangeln und keine Planungssicherheit für sich und ihre Familien haben, muss dringend eine Verbesserung her – die Einschränkung von Kettenbefristungen wäre hierfür ein wichtiger Schritt“, fordert Hoffmann.

Corona-Pandemie: Noch mehr Befristungen

Zum Hintergrund: Die Zahl der Befristungen ohne sachlichen Grund hat sich zwischen 2001 und 2018 mehr als verdreifacht – von rund 550.000 auf 1,8 Millionen. Der Anteil an allen Arbeitsverhältnissen ist im selben Zeitraum von 1,7 auf 4,8 Prozent gestiegen. Aktuelle Studien zeigen, dass auch während der Corona-Pandemie in vielen Branchen auf befristete Arbeitsverträge gesetzt wurde. So waren im zweiten Quartal 2020 alleine in Berlin von 133.000 Neueinstellungen 70.000 befristet. Das ist eine Quote von 52,8 Prozent.


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