Deutscher Gewerkschaftsbund

15.12.2020
Gemeinsame Presseerklärung von ver.di, EVG und DGB

Personenbeförderungsgesetz: Gewerkschaften befürchten Sozialdumping

S-Bahn fährt in Bahnhof ein

DGB

Nach langer Abstimmung soll am Freitag (16. Dezember 2020) der Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes im Kabinett beraten werden. Im Kern geht es um die Regelung neuer Mobilitätsdienste.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchten eine Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und negative Folgen für Städte und Gemeinden. ver.di, EVG und der DGB kritisieren den Gesetzentwurf und fordern eine Überarbeitung, die den Schutz der Beschäftigten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und bei neuen Mobilitätsdiensten (On-Demand-Verkehre, wie beispielsweise „BerlKönig“) und Plattformen sicherstellt.

Seit der letzten Novellierung des Gesetzes im Jahr 2013 haben bei Vertragsneuvergaben mehrfach Beschäftigte im Nahverkehr ihren Arbeitsplatz verloren, zuletzt etwa 200 Beschäftigte bei den Verkehrsbetrieben Pforzheim. Im ÖPNV können Kommunen zwar Vorgaben zu Sozial- und Qualitätsstandards machen, sogenannte eigenwirtschaftliche Antragsteller müssen diese jedoch nicht einhalten. Tarifgebundene Unternehmen werden so vom Markt verdrängt. Bereits im Jahr 2016 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Abstellung dieses Missstandes beschlossen. Die Regierungskoalition hatte sich noch im Koalitionsvertrag darauf verständigt, klarzustellen, dass der Sozialschutz der Beschäftigten im ÖPNV umfassend gelten soll.

ver.di, EVG und der DGB kritisieren, dass der vorgelegte Gesetzentwurf keine weitere Klarstellung zum Schutz der Beschäftigten im ÖPNV vor Sozialdumping und Arbeitsplatzverlust beinhaltet und lehnen ihn daher ab. Auch die Beschäftigten der neuen Mobilitätsdienste und bei Plattformen werden nicht wirksam vor Prekarisierung und Ausbeutung geschützt. Nach Ansicht der Gewerkschaften werden mit der Neuregelung zudem kaum zu bewältigende Kontrollaufgaben und etliche Rechtsstreitigkeiten auf die Kommunen zukommen.

Dazu betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle:

„Trotz der Vereinbarung im Koalitionsvertrag gibt es keinen ausreichenden Schutz vor Sozialdumping im ÖPNV. Offenbar geht es der Großen Koalition nur darum, Unsicherheiten bei den Betreibern neuer Mobilitätsdienste zu beseitigen. Die werden nun den Kommunen aufgebürdet. Man hat jetzt die Chance, erstmalig im Feld neuer Mobilitätsdienstleister und Plattformen auch Arbeitsbedingungen zu regeln. Wir erwarten einen wirklich wirksamen Schutz der Beschäftigten in diesem Gesetz.“

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied:

„Minister Scheuer ist beim Personenbeförderungsgesetz als Geisterfahrer unterwegs und riskiert mit den Vorschlägen aus dem Referentenentwurf einen neuen Niedriglohnsumpf im Bereich Verkehr. Statt endlich Qualitäts- und Sozialstandards auch für so genannte eigenwirtschaftliche Anträge im öffentlichen Nahverkehr zu verankern, wie es die Gewerkschaften mit breiter Unterstützung seit Jahren fordern, bleibt er stur im Gegenverkehr. So wie der Referentenentwurf jetzt aussieht, kann er keinesfalls bleiben, denn er bietet keinen Schutz für die Beschäftigten im ÖPNV. Kabinett und Parlament müssen dringend nachsteuern.“

Martin Burkert, Stellvertretender Vorsitzender der EVG:

„Die EVG vermisst im vorliegenden Referentenentwurf Regelungen zum Fernbusverkehr. Durch die PBefG-Novelle von 2012 ist der Fernbusverkehr liberalisiert worden und wir müssen leider erkennen, dass unsere Warnungen sich erfüllt haben: Wir erleben in diesem Bereich eine Zunahme von Lohn- und Sozialdumping. Jetzt wäre die Gelegenheit, diese Fehlentwicklung zu korrigieren. Die EVG fordert, die Vorschriften für Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten im Fernbusverkehr zu verschärfen; sonst vergibt der Bundesverkehrsminister hier eine Chance, für mehr Gerechtigkeit und soziale Absicherung im öffentlichen Personenverkehr zu sorgen.“


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