Im März 2012 beginnt die Tarifrunde für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen. Das Motto: „Wir sind es wert“. Seit Jahren bleibt die Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst hinter anderen Branchen deutlich zurück. Die Gewerkschaften fordern eine Entgelterhöhung, die der täglich erbrachten guten Arbeit gerecht wird.
Von Karsten Schneider, Leiter der Abteilung Beamte und Öffentlicher Dienst beim DGB-Bundesvorstand
Die Gehaltsentwicklung ist im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren hinter anderen Branchen deutlich zurückgeblieben. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sehen sich seit Jahren einer zunehmenden Arbeitsverdichtung bei abnehmenden Reallöhnen ausgesetzt.
Die öffentlichen Arbeitgeber rechtfertigen das mit einer diffizilen Haushaltslage, die Gewerkschaften lassen dieses Argument jedoch nicht gelten. Denn die Steuereinnahmen des Bundes betrugen laut Bundesfinanzministerium im Jahr 2011 247,9 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg um 9,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und auch für 2012 rechnet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ mit einem Plus von 2,7 Milliarden Euro.
Zu Recht fordern die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes daher eine adäquate Entgelterhöhung, die der täglich erbrachten guten Arbeit gerecht wird und zu einem tatsächlichen Mehr in den Portemonnaies der Beschäftigten führt.
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK) hat am heutigen Donnerstag, dem 9. Februar, 2012. auf Grundlage der in den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes diskutierten Vorschläge unter anderem folgende Forderungen aufgestellt:
Mit diesen wird die BTK in die im März 2012 stattfindenden Verhandlungen mit der Bundesregierung und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) gehen.
In der im Anschluss folgenden Besoldungsrunde werden der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Gesprächen mit dem Bundesministerium des Inneren, der Bundesregierung sowie den Bundestagsfraktionen auf eine entsprechende Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten, der Beamten der Postnachfolgeunternehmen, Soldaten, Richter sowie Versorgungsempfänger hinwirken.