Deutscher Gewerkschaftsbund

21.09.2022
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

Nur 1 von 100 Arbeitslosen ohne Berufsabschluss macht eine Weiterbildung, die zu einem Abschluss führt – wenn er/sie Hartz IV bekommt

DGB fordert bessere Regelungen für Weiterbildung

Die Zahlen zeigen: Weiterbildung macht Sinn. Rund zwei Drittel der Arbeitslosen sind sechs Monate nach Ende einer Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Hartz-IV-Empfänger*innen können nur selten an einer Weiterbildung mit Abschluss teilnehmen: Von 1,7 Millionen Arbeitslosen, die Hartz IV beziehen, haben 1,2 Millionen keine abgeschlossene Ausbildung. Derzeit werden nur 12.299 davon in einer Weiterbildung gefördert - nur eine*r von 100. Das hat strukturelle Gründe und kann mit dem Bürgergeld verbessert werden.

Älterer Mitarbeiter schult jüngere Mitarbeiter an Laptop

Colourbox.de

Weiterbildung wirkt

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sind ein sehr erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung, insbesondere wenn sie zu einem neuen Berufsabschluss führen. Rund zwei Drittel der Arbeitslosen, die umgeschult wurden oder einen Berufsabschluss nachholen, sind sechs Monate nach Ende der Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das ist ein sehr hoher Wert im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten. Weiterbildung macht Sinn! Sie bietet vielfach einen Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit und beugt Langzeitarbeitslosigkeit vor. Auch im Hinblick auf die Fachkräfteengpässe in einigen Bereichen gewinnt die Weiterbildung von Arbeitslosen an Bedeutung.

Viel zu wenig Förderungen, insbesondere bei Hartz IV

Doch abschlussorientierte Weiterbildungen können noch zu selten verwirklicht werden. Insbesondere im Hartz-IV-Bezug ist der Anteil derer niedrig, die eine Weiterbildung mit Abschluss machen. Von den 1,7 Millionen Arbeitslosen, die Hartz IV beziehen, haben 1,2 Millionen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Nur 12.299 davon werden derzeit in einer Weiterbildung gefördert, die zu einem neuen Abschluss führt (in einer sogenannten abschlussorientierten Weiterbildung). Gefördert wird somit nur ein Prozent derer, die Unterstütztung brauchen. Die liegt nicht an der Arbeit der Jobcenter-Mitarbeiter*innen, sondern hat strukturelle Gründe, etwa gesetzliche Vorgaben, die einer Weiterbildung entgegen stehen.

In der Arbeitslosenversicherung ist die Situation zumindest deutlich besser: Hier fehlt 260.098 Arbeitslosen ein Berufsabschluss, 16.647 davon holen diesen Abschluss gerade nach – das sind immerhin 5,8 Prozent. Somit wird bei Hartz IV rund sechsmal seltener gefördert als in der Arbeitslosenversicherung. Dieses Zwei-Klassen-System gilt es zu überwinden.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften treten daher dafür ein, eine Weiterbildungsoffensive zu starten, insbesondere im Hartz-IV-System bzw. beim zukünftigen Bürgergeld.

Besserung beim Bürgergeld in Sicht…

Mit dem neuen Bürgergeld soll ab nächstem Jahr auch die Weiterbildung deutlich gestärkt und verbessert werden: So entfällt die gesetzliche Vorgabe, dass eine schnelle Vermittlung in irgendeine Arbeit immer Vorrang haben muss vor eine Weiterbildung. Dieser so genannte Vermittlungsvorrang war unsinnig und kontraproduktiv, da die Perspektive einer nachhaltigen Beschäftigung zu guten Bedingungen überhaupt keine Rolle spielte.

Positiv ist zudem, dass beim Bürgergeld bei Umschulungen die Ausbildungszeit auch drei (statt bisher zwei) Jahre dauern kann. Dies hilft Arbeitslosen, die an einer Ausbildung interessiert sind, aber ein extrem verdichtetes Lernen in einer um ein Drittel verkürzten Ausbildungszeit nicht schaffen.

Und schließlich erhalten Arbeitslose beim Bürgergeld erstmals ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich, wenn sie an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Damit wird eine zentrale gewerkschaftliche Forderung umgesetzt. Das Weiterbildungsgeld senkt die Hürden deutlich, die heute der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen entgegenstehen: Denn Leistungsberechtigte geben als Haupthindernis an, sich eine langfristige Weiterbildung nicht leisten zu können, da sie auf Erwerbseinkommen, das sie zumindest gelegentlich und vorübergehend erzielen, nicht verzichten könnten.

… aber das geht noch besser

Die beim Bürgergeld geplanten Neuregelungen zur Weiterbildung stellen substanzielle Verbesserungen dar. Sie sollten jedoch im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden, um eine größere Wirkung zu entfalten: So fordert der DGB insbesondere, das Weiterbildungsgeld von geplant 150 Euro auf den derzeitigen, maximalen Erwerbstätigen-Freibetrag von 330 Euro zu erhöhen. Denn die Teilnahme an einer Weiterbildung sollte finanziell immer attraktiver sein, als der Zugewinn aus einem 1-Euro-Job (rund 200 Euro) und mindestens so attraktiv, wie eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor. Und es sollte der Vermittlungsvorrang in Arbeit nicht nur entfallen, sondern immer dann, wenn eine Weiterbildung zweckmäßig erscheint, sollten die Jobcenter über die Fördermöglichkeiten proaktiv informieren und eine Weiterbildungsmaßnahme anbieten.

Am wichtigsten ist jedoch: Damit eine verbesserte Förderung der Weiterbildung gelingen kann, müssen den Jobcenter dafür ausreichende Personal- und Finanzmittel zur Verfügung stehen. Deshalb muss im Bundeshaushalt der sogenannte Eingliederungstitel, aus dem alle Fördermaßnahmen finanziert werden, deutlich aufgestockt werden. Die Beratungen zum Haushalt 2023 finden ebenfalls im Herbst statt, parallel zur Einführung des Bürgergeldes im Bundestag. Der erste Haushaltsentwurf sah bei den Hartz-IV-Fördermitteln eine Kürzung von 600 Millionen Euro vor – das muss dringend geändert werden!

Quellen für die genannten Daten zur Weiterbildungsförderung: Eigene Berechnungen des DGB nach Daten der Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung, Berichtsmonat Mai 2022, vom 23.08.2022, Arbeitslose nach Rechtskreisen (Monatszahlen), August 2022 sowie Verbleib nach Austritt aus Maßnahmen der berufl. Weiterbildung mit Abschluss, Juni 2022.

(Hinweis: Bei der Berechnung der prozentualen Förderquoten sind beim Grundwert zu den Arbeitslosen noch die Personen hinzuzurechnen, die per Definition nur deshalb nicht als arbeitslos gelten, weil sie an einer Fördermaßnahme teilnehmen.)


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