Bei den Mindestlöhnen gleicht die Europäische Union einem Flickenteppich. Die Bundesregierung will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um faire Mindestlöhne in Europa voranzutreiben. Was genau getan werden muss und wie Europa davon profitieren kann? Darüber hat der DGB mit Expertinnen und Experten in einer Online-Videokonferenz am 15. September diskutiert.
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Mindestlöhne sind ein heiß diskutiertes Thema in ganz Europa. Die Europäische Union gleicht einem Flickenteppich, was die Ausgestaltung von Mindestlöhnen angeht: Einige EU-Staaten haben gar keine gesetzlichen Mindestlöhne – zum Teil auch, weil sie dort nicht benötigt werden, da sie über starke Tarifvertragssysteme verfügen und genug Schutz vor Niedriglöhnen bieten. Dort, wo es gesetzliche Mindestlöhne gibt, schwankt die Höhe zwischen 1,87 Euro und 12,38 Euro bzw. zwischen 41 Prozent und rund 62 Prozent des jeweiligen mittleren Einkommens.
Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Rechtsinstrument angekündigt, „mit dem sichergestellt werden soll, dass jeder Arbeitnehmer in unserer Union einen gerechten Mindestlohn erhält“. Und auch die Bundesregierung will ihre derzeitige Präsidentschaft im Rat der EU dazu nutzen, auf europäischer Ebene faire Mindestlöhne voranzutreiben.
Über diese und weitere Fragen hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf einer Videokonferenz mit verschiedenen Experten diskutiert.
Mit dabei waren:
Joost Korte
(Generaldirektor Beschäftigung, Soziales und Inklusion, Europäische Kommission)
Martin Müller
(Referat für Rechts- und Kollektivvertragspolitik, Österreichischer Gewerkschaftsbund)
Torsten Müller
(Senior Researcher am Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel)
Stefan Körzell
(Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB und der deutschen Mindestlohnkommission)
Moderation: Friederike Posselt, DGB
Die Präsentation von Dr. Torsten Müller: Die Kommissionsinitiative für faire Mindestlöhne von der Videokonferenz: Europäische Mindestlöhne: Ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Europa? Vom 15 September 2020.