Deutscher Gewerkschaftsbund

05.05.2022
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

4,6 Prozent beträgt der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in den Unternehmen: deutlich weniger, als gesetzlich vorgeschrieben!

Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert der DGB dazu auf, mehr Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen.

 

Grafik: 4,6 Prozent schwerbehinderte Beschäftigte in Unternehmen

DGB via Canva.com

Für Menschen mit Behinderungen ist der Arbeitsmarkt immer noch exklusiv, statt inklusiv. Die Corona-Pandemie hat hierbei einen negativen Impuls gesetzt. Wenn Menschen mit Behinderungen einmal ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist es für sie deutlich schwieriger, einen neuen zu finden. Sie sind häufiger und länger arbeitslos und das, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind.

Unternehmen müssen Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung ernst nehmen!

Die Unternehmen müssen ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht von 5 Prozent schwerbehinderter Menschen ernst nehmen. Bei der Ausbildung oder Beschäftigung dieser Zielgruppe können die Arbeitgeber auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Trotzdem sind viele Unternehmen noch zu zögerlich. Hier braucht es stärkere Anreize. Insbesondere diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen, wenn sie die Barrieren in ihren Köpfen nicht abbauen.

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe vor, für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent. Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sollte zügig und insgesamt angehoben werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):

  • bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro,
  • bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro,
  • bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro,
  • bei einer Beschäftigungsquote von null Prozent soll eine vierte Staffel in der Ausgleichsabgabe eingeführt werden und die Ausgleichsabgabe hier zukünftig bei 1.300 Euro liegen.

Jedes vierte Unternehmen hat keine schwerbehinderten Beschäftigten

Bundesweit machen schwerbehinderte Menschen nur 4,6 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 4,1%, öffentliche Arbeitgeber: 6,4%). Insbesondere die privaten Unternehmen liegen deutlich unter der vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter - laut Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (März 2022): Daten für das Jahr 2020.

Von den 173.000 Unternehmen, die diese Quote erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern), hatte sogar jedes vierte Unternehmen (44.800) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.


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