Ein CETA-Abkommen, das der Gestaltung von offenen Märkten und freiem Handel nach Kriterien einer fairen Globalisierung verpflichtet ist, gewährleistet, dass Arbeitnehmerrechte auf nationaler und internationaler Ebene erhalten und ausgebaut werden können. In der derzeit vorliegenden Form jedoch erfüllt CETA aus Sicht des DGB die Gestaltungsanforderungen noch nicht ausreichend. Die Parlamente dürfen einer vorläufigen Anwen-dung und anschließenden Ratifizierung nur zustimmen, wenn Nachbesserungen erfolgen.