Über die Hälfte der Auszubildenden muss auch nach der Arbeit für den Betrieb erreichbar sein, mehr als ein Drittel der Befragten leistet regelmäßig Überstunden, jeder Vierte macht Schichtarbeit. Ein Großteil der jungen Menschen, die wir für unseren dreizehnten Ausbildungsreport befragt haben, ist also schon während der Ausbildung vom Flexibilisierungsdruck betroffen.
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Wie sind die Bedingungen am Arbeitsplatz, wie gut ist die fachliche Qualität der Ausbildungsbetriebe? Müssen Überstunden gemacht werden? Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? Das sind einige der Fragen, die Jugendliche im Rahmen des DGB-Ausbildungsreports beantwortet haben. Ergebnis: Über 70 Prozent der Befragten sind mit ihrer Ausbildung zufrieden – doch es gibt große Unterschiede zwischen den Branchen und Berufen. Während Mechatroniker/in, Industriemechaniker/in und Verwaltungsfachangestellte/r sehr gut bewertet wurden, schnitten Berufe wie Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk und Tischler/in schlecht ab.
Fotostrecke: Pressekonferenz zur Vorstellung des Ausbildungsreports 2018
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DGB-Ausbildungsexperte Daniel Gimpel zum Ausbildungsreport
Arbeitszeiten spielen eine große Rolle für Auszubildende. Schichtarbeit, überlange Ausbildungstage und unregelmäßige Arbeitszeiten sind belastend und gehen auf die Psyche. Sie bilden keine guten Voraussetzungen für Lernerfolge. Um der Belastung der Auszubildenden in diesem Bereich auf den Grund zu gehen, ist die Arbeitszeit in der Ausbildung Themenschwerpunkt des Ausbildungsreports 2018.
Fakt ist: Noch immer müssen zwei Drittel der befragten Auszubildenden regelmäßig Überstunden leisten.
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Regelmäßige Überstunden gehören für viele Auszubildende noch immer zum Ausbildungsalltag. Der Anteil der Befragten die angaben, regelmäßig Überstunden zu leisten, liegt mit 36,3 Prozent auf dem Vorjahresniveau. In der längerfristigen Betrachtung dieses Wertes zeigt sich, dass in 2016 mit 34,8 Prozent ein zwischenzeitliches Tief erreicht wurde. Seitdem steigt der Anteil derjenigen Auszubildenden wieder, die regelmäßig Überstunden leisten müssen.
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Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten bezüglich der Arbeitszeiten die gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Auch wenn, trotz eines Verbots, noch immer 10 Prozent (Vorjahr 11,6 Prozent) der befragten Auszubildenden unter 18 Jahren angaben, durchschnittlich mehr als 40 Stunden zu arbeiten, hat sich hier die Situation in den zurückliegenden Jahren deutlich verbessert. Im Vergleich zum Vorjahr ist zudem der Anteil der minderjährigen Auszubildenden, die regelmäßig Überstunden machen wieder gesunken, von 32,2 Prozent im Vorjahr auf 29,1 Prozent. Der Anteil der Minderjährigen, die für die geleisteten Überstunden einen Freizeitausgleich bekommen, entspricht mit 51,3 Prozent exakt dem Vorjahreswert. Auch die Einhaltung der Fünf-Tage-Woche scheint für das Gros der Auszubildenden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abzulaufen. So ist der Anteil der Auszubildenden unter 18 Jahren, die angaben, mehr als fünf Tage pro Woche im Betrieb zu arbeiten, im Vergleich zum Vorjahr zwar wieder leicht gestiegen (+0,7 Prozentpunkte), mit 3,8 Prozent liegt er aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Der diesjährige Ausbildungsreport bestätigt, dass in vielen Branchen gesetzliche Regelungen und Verordnungen nicht eingehalten werden. Um die betrieblichen Ausbildungsbedingungen zu verbessern und zu gestalten sowie die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Ausbildung aufrechtzuerhalten, ist unter anderem auch eine Novellierung des zentralen Gesetzes der dualen Ausbildung, des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), dringend notwendig. Das BBiG hat einen hohen Stellenwert für Auszubildende und viele weitere Akteure der beruflichen Bildung, wie zum Beispiel für Ausbilder/innen, Mitglieder in den Berufsbildungsausschüssen und Prüfer/innen. Für sie alle wirkt sich eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes positiv aus.
DGB-Ausbildungsexperte Daniel Gimpel zur Mindestausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist ein Wesensmerkmal der dualen Berufsausbildung. Sie muss in ihrer Höhe dazu geeignet sein, Auszubildenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Facetten zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, fordert die Gewerkschaftsjugend die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (MiAV).
Fest steht: Die Arbeitswelt von morgen braucht gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte. Dies ist nur mit einer qualitativ hochwertigen und modern aufgestellten Berufsausbildung möglich. Wie der Ausbildungsreport zeigt, gibt es dafür noch einiges zu tun. Um die Ausbildungsbedingungen für Auszubildende und dual Studierende tatsächlich zu verbessern, müssen die gesetzlichen Grundlagen in ihrem Sinne optimiert werden. Die Bundesregierung hat es in der Hand!
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Statement der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack anlässlich der Vorstellung des Ausbildungsreports 2018 der DGB-Jugend, 3. September 2018, Berlin
Statement der DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte anlässlich der Vorstellung des Ausbildungsreports 2019 der DGB-Jugend, 29. August 2019, Berlin