Firmen nutzen Werkverträge, um Arbeiten ausführen zu lassen, die sie nicht selbst ausführen können oder wollen. Doch für die Mitbestimmung kann es schwerwiegende Folgen haben, wenn Betriebe zentrale Prozesse der Wertschöpfung auslagern, ergab jetzt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
DGB/Simone M. Neumann
In der empirischen Studie "Werkverträge im Betrieb" untersuchten die Wissenschaftler, wie Werkverträge im verarbeitenden Gewerbe und im Einzelhandel genutzt werden.
Die Forscher Prof. Dr. Markus Hertwig, Johannes Kirsch und Prof. Dr. Carsten Wirth befragten Beschäftigte in 1082 Betrieben. Dabei fanden sie heraus, wie problematisch sogenannte Onsite-Tätigkeiten sind. Onsite heißt, dass die Beschäftigten für Subunternehmen auf dem Werksgelände ihres Auftraggebers arbeiten.
"Manche Praktiken der Werkvertragsnutzung überschreiten die Grenze der Legalität", urteilen die Autoren der HBS-Studie.
Denn oft kommt es bei Werkverträgen zu einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Unternehmen bestimmte Aufgaben, die den Kern seiner Wertschöpfung ausmachen, dauerhaft per Werkvertrag an Fremdfirmen abgibt und deren Arbeitskräfte wie eigene Beschäftigte oder Leiharbeitskräfte einsetzt.
Die Studie zeigt, dass Onsite-Werkverträge vor allem in größeren Betrieben vorkommen. Von den befragten Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern nutzten 45 Prozent generell Werkverträge, 20 Prozent gaben an, mit Onsite-Werkvertragsbeschäftigten zu arbeiten. In kleineren Unternehmen sind laut Studie beide Quoten deutlich geringer.
Hans-Böckler-Stiftung/Hertwig u.a. 2015
Werkvertragsbeschäftigte würden zudem im Durchschnitt niedriger bezahlt, müssten länger arbeiten und ihre Belastung sei dabei höher als bei den Stammbeschäftigten, schreiben Hertwig, Kirsch und Wirth. Außerdem, so stellt die Studie fest, gilt für die meisten entweder kein Tarifvertrag. Oder die Bestimmungen seien deutlich ungünstiger als die der Beschäftigten des Auftraggebers. Aber auch Stammbeschäftigte gerieten durch "die Zunahme kostenmotivierter Personalstrategien oder die Androhung von Outsourcing unter Druck".
Hans-Böckler-Stiftung/Hertwig u.a. 2015
"Onsite-Werkverträge bleiben eine Herausforderung für die Mitbestimmungsträger, die Verbände und den Gesetzgeber", schreiben die Forscher. Ihr Rat lautet: Betriebsräte der Stammbelegschaft sollten darauf dringen, dass Werkverträge ausschließlich rechtlich korrekt eingesetzt werden.
Die Studie empfiehlt Werkvertragsbeschäftigten, selbst betriebliche Interessenvertretungen zu gründen. Dies könne die Mitbestimmung in solchen Unternehmen stärken.
Um tarifliche Vereinbarungen durchzusetzen, sollten die Werkvertragsbeschäftigten außerdem mit den zuständigen Gewerkschaften zusammenarbeiten. Auch der Gesetzgeber könne die Betriebsratswahlen in solchen Unternehmen unterstützen - zum Beispiel durch eine Ausweitung der Mitbestimmung und die Vereinfachung von Betriebsratswahlen.
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Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung
Download: Studie „Werkverträge im Betrieb. Eine empirische Untersuchung“, Düsseldorf, Oktober 2015