Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung zehntausenden Unternehmen Kredite zugesichert. Dieses Geld sollte aber nicht einfach so gezahlt werden, sondern nur an Unternehmen, die sich für das Wohl der Gesellschaft und gute Arbeitsbedingungen einsetzen.
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Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung seit März zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen unter anderem Staatshilfen an Unternehmen in Form von direkten Beteiligungen, Zuschüssen und Überbrückungskrediten mit Garantieübernahme. Von Kredithilfen des Bundes haben bereits zehntausende Unternehmen profitiert: Bei der zuständigen öffentlichen Förderbank KfW sind bis Ende Juni rund 70.000 Kreditanträge mit einem Gesamtvolumen von circa 50 Milliarden Euro eingegangen (siehe Grafik).
Es ist richtig, dass schnell gehandelt wurde. Damit schützt der Staat Unternehmen vor drohender Zahlungsunfähigkeit und die Gesamtwirtschaft vor einem Zusammenbruch. Dennoch: Bei zukünftigen Hilfen sollte stärker darauf geachtet werden, welche Unternehmen förderungswürdig sind. Staatliche Unterstützung sollte mit Verpflichtungen im Hinblick auf soziale und ökologische Ziele einhergehen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie der Staat als Sachwalter der Steuergelder haben ein legitimes Interesse, die Vergabe öffentlicher Mittel als politisches Lenkungsinstrument für eine gerechte und zukunftsfähige Gestaltung der Gesellschaft einzusetzen und gute Arbeitsbedingungen zu fördern. Das Credo sollte sein: Leistung nur für Gegenleistung.
Daher muss für die Bewilligung staatlicher Gelder zumindest eine Beschäftigungs- und Standortgarantie für alle im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorausgesetzt werden. Zudem sollten Unternehmen nur dann Hilfen bekommen, wenn sie Tarifverträge zur Anwendung bringen, mitbestimmt sind (also einen Betriebsrat haben und die Regeln der Unternehmensmitbestimmung einhalten) sowie Aus- und Weiterbildung fördern – und sofern vor der Krise eine positive Prognose für die Fortführung der Geschäftstätigkeit bestand.
Quelle: KfW
Grundsätzlich müssen auch Gewinn- und Dividendenausschüttungen verboten und die Vorstands- und Managergehälter gedeckelt werden. Außerdem müssen die betreffenden Unternehmen (einschließlich nicht operativ tätiger Tochterunternehmen) nachweisen, dass sie in der Vergangenheit in Deutschland Steuern gezahlt haben. Zudem können weitere Bedingungen zur Voraussetzung für die Inanspruchnahme staatlicher Gelder gemacht werden, zum Beispiel die Förderung von Gleichstellung im Betrieb oder ökologische Kriterien zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz.
Für den Fall, dass sich der Staat in Form einer stillen Beteiligung engagiert, ist sicherzustellen, dass eine angemessene Mitsprachemöglichkeit der öffentlichen Hand und der ArbeitnehmerInnenvertretung gewährleistet ist. Wenn Unternehmen durch Verstöße des gesetzlichen Mindestlohns oder der Branchenmindestlöhne aufgefallen sind, muss vor einer Auszahlung eventueller Hilfen eine gesonderte Prüfung erfolgen.
Allerdings: Unternehmen, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, sollten finanzielle Unterstützung auch erhalten können, wenn sie erst nachträglich die Einhaltung der Kriterien nachweisen können. Möglich wäre das zum Beispiel, indem sie vor Erhalt der finanziellen Unterstützung eine Verpflichtung zur Verhandlung mit der für sie zuständigen Gewerkschaft eingehen. Nur so kann ein sozial-ökologischer Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen!